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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 9 · Seite 4711136 – Rechtsfrage: Er sagte: (Ein freier Mann darf nicht mit mehr als vier Ehefrauen gleichzeitig verheiratet sein)

Übersetzung · DE

Aufzeichnungen (Masā'il) (84), von seinem Vater: Daud berichtete uns von Abu Nadra, von Abu Said, dem Klienten von Abu Usaid, er sagte: Er heiratete (85), und Abdullah ibn Mas'ud, Abu Dharr, Hudhaifa und andere Gefährten des Gesandten Gottes, Gottes Segen und Frieden seien auf ihm, waren anwesend. Als die Gebetszeit eintrat, ließen sie ihn den Vortritt, obwohl er ein Sklave war, und er betete mit ihnen. Dann sagten sie zu ihm: „Wenn du zu deiner Ehefrau eintrittst, verrichte zwei Gebetsabschnitte (Rak'atain), nimm dann den Kopf deiner Frau und sage: O Gott, segne mich in meiner Frau und segne meine Frau in mir, gewähre ihr Segen durch mich und mir Segen durch sie. Dann überlasse es dir und deiner Ehefrau.“ (86) Abu Dawud (87) überlieferte mit seiner Kette von Amr ibn Shu'aib, von seinem Vater, von seinem Großvater, vom Propheten, Gottes Segen und Frieden seien auf ihm, dass er sagte: „Wenn einer von euch eine Frau heiratet oder einen Diener kauft (88), soll er sagen: O Gott, ich bitte Dich um ihr Bestes und um das Beste dessen, worauf Du sie erschaffen hast, und ich suche Zuflucht bei Dir vor ihrem Übel und vor dem Übel dessen, worauf Du sie erschaffen hast. Und wenn er ein Kamel kauft, soll er es am Höcker nehmen und das Gleiche sagen.“

1136 – Eine Rechtsfrage; er sagte: (Und es ist dem Freien nicht gestattet, mehr als vier Ehefrauen gleichzeitig zu haben).

Die Gelehrten sind sich hierüber einig, und wir kennen niemanden unter ihnen, der dem widersprochen hätte (1), außer einer Sache, die von Qasim ibn Ibrahim (3) berichtet wird, dass er neun für zulässig hielt; aufgrund der Worte Gottes, des Erhabenen: {Heiratet, was euch an Frauen gut erscheint, zwei oder drei oder vier} (4). Das „und“ (in der arabischen Aufzählung) dient der Zusammenrechnung, und weil der Prophet, Gottes Segen und Frieden seien auf ihm, beim Tode neun Frauen hatte. Dies ist jedoch nicht haltbar, da es ein Bruch des Konsenses (Ijma') und ein Verlassen der Sunna darstellt. Denn der Gesandte Gottes, Gottes Segen und Frieden seien auf ihm, sagte zu Ghailan ibn Salama, als dieser den Islam annahm und zehn Ehefrauen bei sich hatte: „Behalte vier von ihnen und trenne dich von den übrigen.“ Und Naufal ibn Mu'awiya sagte: „Ich nahm den Islam an und hatte fünf Ehefrauen bei mir“, da sagte der Prophet, Gottes Segen und Frieden seien auf ihm, zu mir (5): „Trenne dich von einer von ihnen.“ Beides wurde von al-Shafi'i in seinem Musnad (6) überliefert. Wenn das Aufrechterhalten von mehr als (7) vier verboten ist, dann ist der Beginn (einer Ehe über diese Zahl hinaus) erst recht verboten. Der Vers ist so zu verstehen, dass die Wahl zwischen zweien, dreien oder vieren gemeint ist, wie Er sagte: {die Flügel haben, zwei oder drei oder vier} (8). Damit war nicht gemeint, dass jeder Engel neun Flügel hat; wäre dies beabsichtigt gewesen, hätte Er gesagt: „neun“. Es gäbe keinen Sinn in der Verlängerung (der Aufzählung), und wer etwas anderes behauptet, ist der arabischen Sprache unkundig. Was den Propheten, Gottes Segen und Frieden seien auf ihm, betrifft, so ist er diesbezüglich eine Ausnahme; siehst du nicht, dass er vierzehn (Frauen) zusammen hatte?

1137 – Eine Rechtsfrage; er sagte: (Und der Sklave darf nicht mehr als zwei haben).

Die Gelehrten sind sich einig, dass es dem Sklaven gestattet ist, zwei Frauen zu heiraten; sie sind jedoch uneins über die Erlaubnis von vier. Die Lehrmeinung von Ahmad ist, dass ihm (1) nicht mehr als zwei gestattet sind, und dies ist (2) auch die Auffassung von Umar ibn al-Khattab, Ali und Abd al-Rahman ibn...

Anmerkungen

(84) In M: „Mas'ala“ (Rechtsfrage). (85) D. h. Abu Said, der Klient von Abu Usaid. In A steht als Zusatz: „Salim“. Dies ist ein Fehler. (86) Die Überlieferungskette wurde bereits bei 3/26, 27 erwähnt. Hinzu kommt: Ebenso von Abd al-Razzaq herausgegeben in: Kapitel darüber, was der Mann sagen soll, der zu seiner Ehefrau eintritt, aus dem Buch der Ehe. Al-Musannaf 6/192. (87) In: Kapitel über das Sammelwerk der Ehe, aus dem Buch der Ehe. Sunan Abi Dawud 1/498. Ebenso herausgegeben von Ibn Maja in: Kapitel darüber, was der Mann sagen soll, wenn seine Ehefrau zu ihm eintritt, aus dem Buch der Ehe, und in: Kapitel über den Kauf von Sklaven, aus dem Buch der Handelsgeschäfte. Sunan Ibn Maja 1/617, 618, 2/757. (88) In A, B, M: „wa-shtara“ (und kaufte). (1) Fehlt in: A, M. (2) In M als Zusatz: „ibn“. (3) Al-Qasim ibn Ibrahim ibn Ismail al-Hasani al-Rassi, geboren im Jahr 169 n.H. Nach ihm wurde die Qasimiyya-Schule der Zaiditen benannt. Tarikh al-Turath al-Arabi 1/3/328.

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