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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 9 · Seite 47Abschnitt

Übersetzung · DE

sechs und ein Viertel. Wandle diese in Viertel um, das sind fünfundzwanzig; dies sind die Anteile des Qirat. Die Tochter erhält aus dem ersten Fall vier Zehntel, das sind vierzig; sie erhält davon fünfundzwanzig Anteile, bleiben fünfzehn. Multipliziere diese mit dem Nenner des Bruchs, das ergibt sechzig, und teile diese durch fünfundzwanzig, das ergibt zwei und zwei Fünftel; somit erhält sie sechs und zwei Fünftel. Dem Vater stehen aus dem ersten und zweiten Fall sechsundzwanzig zu; er erhält davon fünfundzwanzig Anteile, also vier Qirat, und wandle den verbleibenden Anteil in Viertel um, das sind vier Fünftel eines Fünftels. Der Ehemann aus dem ersten Fall hat dreißig; er erhält davon fünfundzwanzig Anteile, also vier Qirat, und wandle die verbleibenden fünf um, das ergibt zwanzig, und dies sind vier Fünftel eines Qirat. Für die Mutter aus dem zweiten Fall gibt es zwei Anteile; wandle diese in Viertel um, das sind ein Fünftel Qirat und drei Fünftel eines Fünftels eines Qirat. Dasselbe gilt für jede Schwester mütterlicherseits. Für die beiden Schwestern väterlicherseits gilt das Gleiche, und für die Schwester von beiden Elternteilen gibt es sechs; wandle diese in Viertel um, das sind vier Fünftel eines Qirat und vier Fünftel eines Fünftels.

Kapitel: Über die Teilung von Erbnachlässen. Wenn es möglich ist, die Anteile jedes Erben aus der Erbmasse ins Verhältnis zu setzen und ihm dann aus dem Nachlass entsprechend diesem Verhältnis zu geben, so ist dies gut. Ein Beispiel dafür: Ein Ehemann, beide Elternteile und zwei Töchter, und der Nachlass beträgt vierzig Dinar. Der Ehemann erhält drei, dies ist ein Fünftel der Erbmasse; er erhält also ein Fünftel des Nachlasses, das sind acht Dinar. Jeder der beiden Elternteile erhält zwei Drittel eines Fünftels der Erbmasse; er erhält also zwei Drittel von acht. Jede der beiden Töchter erhält das Gleiche wie die beiden Elternteile zusammen. Wenn du möchtest, multipliziere die Anteile jedes Erben mit dem Nachlass und teile das Ergebnis durch die Erbmasse; das, was dabei herauskommt, ist sein Anteil. Wenn du möchtest, teile den Nachlass durch die Erbmasse und multipliziere das Ergebnis der Teilung mit den Anteilen jedes Erben; das, was sich ergibt, steht ihm zu. Wenn die Erbmasse eine unteilbare Zahl ist, verfahre nach einer dieser beiden Methoden. Wenn die Anteile einen Bruch enthalten, wandle sie entsprechend ihrer Art um, so wie wir es bei der Teilung der Qirat des Dinar erwähnt haben. Bei der Teilung des Nachlasses in Fällen von Erbfolgen (Munāsakhāt) kannst du den Nachlass oder die Qirat durch den ersten Erbfall teilen; das, was dem zweiten Verstorbenen zusteht, teile durch seinen Erbfall, und dann verfahre ebenso mit dem dritten, dem vierten und den darauffolgenden. Wenn zwischen dem Erbfall und dem Nachlass eine Übereinstimmung (tawāfuq) besteht, nimm die beiden Übereinstimmungsfaktoren und verfahre mit ihnen so, wie wir es erwähnt haben.

Arabisch (Quelle)

سِتَّةٌ ورُبْعٌ، فَابْسُطْهَا أَرْبَاعًا، تَكُنْ خَمْسَةً وعِشْرِينَ، فهذه سِهَامُ الْقِيرَاطِ، فلِلْبِنْتِ مِن الْأُولَى أَرْبَعَةٌ في عَشَرَةٍ, تَكُنْ أَرْبَعِينَ، فلها بِخَمْسَةٍ وَعِشْرِينَ أَرْبَعَةٌ، تَبْقَى خَمْسَةَ عَشَرَ، اضْرِبْها في مَخْرَجِ الْكَسْرِ تَكُنْ سِتِّينَ، واقْسِمْهَا على خَمْسَةٍ وَعِشْرِينَ، تَكُنِ اثْنَيْن وخُمْسَيْنِ، فصَارَ لها سِتَّةٌ وخُمُسَانِ، ولِلْأَبِ مِن الْأُولَى والثَّانِيَةِ سِتَّةٌ وعِشْرُونَ، فله بِخَمْسَةٍ وعِشْرِينَ أَرْبَعَةُ قَرَارِيطَ، وابْسُطِ السَّهْمَ الْبَاقِىَ أَرْبَاعًا، تَكُنْ أَرْبَعَةَ أَخْمَاسِ خُمُسٍ، وَلِزَوْجِ الْأُولَى ثلاثُونَ، فله بِخَمْسَةٍ وَعِشْرِينَ منها أَرْبَعَةُ قَرَارِيطَ، وابْسُطِ الْخَمْسَةَ الْبَاقِيَةَ، تَكُنْ عِشْرِينَ، وهى أَرْبَعَةُ أَخْمَاسِ قِيرَاطٍ، ولِأُمِّ الثَّانِيَةِ سَهْمَانِ، ابْسُطْهُما أَرْبَاعًا، تَكُنْ خُمُسَ قِيرَاطٍ وثَلَاثَةَ أَخْمَاسِ خُمُسِ قِيرَاطٍ، وكذلك لِكلِّ أُخْتٍ مِنْ أُمٍّ، ولِلْأُخْتَيْنِ مِنَ الْأَبِ مِثْلُ ذَلِكَ، ولِلْأُخْتِ مِنَ الْأَبَوَيْنِ سِتَّةٌ، ابْسُطْها أَرْبَاعًا، تَكُنْ أَرْبَعَةَ أَخْمَاسِ قِيْرَاطٍ، وأَرْبَعَةَ أَخْمَاسِ خُمُسٍ.

فصل: في قِسْمَةِ التَّرِكَاتِ، إِنْ أَمْكَنَ أَنْ تَنْسِبَ سِهَامَ كُلِّ وَارِثٍ مِنَ الْمَسْأَلَةِ، ثم تُعْطِيَه مِنَ التَّرِكَةِ مِثْلَ تِلْكَ النِّسْبَةِ، فحَسَنٌ. ومِثَالُ ذَلِكَ، زَوْجٌ وَأَبَوَانِ وَابْنَتَانِ، وَالتَّرِكَةُ أَرْبَعُونَ دِينَارًا، فلِلزَّوْجِ ثلاثةٌ، وَهِىَ خُمُسُ الْمَسْأَلَةِ، فله خُمُسُ التَّرِكَةِ، وهى ثَمَانِيَةُ دَنَانِيرَ، ولِكُلِّ وَاحِدٍ مِنَ الْأَبَوَيْنِ ثُلُثَا خُمُسِ الْمَسْأَلَةِ، فله ثُلُثَا الثَّمَانِيَةِ، ولِكُلِّ وَاحِدٍ مِنَ الْبِنْتَيْنِ مِثْلُ مَا لِلْأَبَوَيْنِ كِلَيْهِما، وإِنْ شِئْتَ ضَرَبْتَ سِهَامَ كُلِّ وَارِثٍ في التَّرِكَةِ، وقَسَمْتَ ذلك على الْمَسْأَلَةِ، فما خَرَجَ فهو نَصِيبُهُ، وَإنْ شِئْتَ قَسَمْتَ التَّرِكَةَ على الْمَسْأَلَةِ، ثم ضَرَبْتَ الْخَارِجَ بِالْقَسْمِ في سِهَامِ كُلِّ وَارِثٍ، فما بَلَغَ فهو له، وإِذا كَانَتِ الْمَسْأَلَةُ عَدَدًا أَصَمَّ، عَمِلْتَ بِإِحْدَى هَاتَيْنِ الطَّرِيقَتَيْنِ، وإِنْ كان فِي السِّهَامِ كَسْرٌ، بَسَطْتَهَا مِنْ جِنْسِه على مَا ذَكَرْنَا في الْقَسْمِ عَلَى قَرَارِيطِ الدِّينَارِ. وَلَكَ في قَسْمِ التَّرِكَةِ في مَسَائِلِ المُنَاسَخَاتِ، أَنْ تَقْسِمَ التَّرِكَةَ أَو الْقَرَارِيطَ على الْمَسْأَلَةِ الْأُولَى، فما حَصَل لِلْمَيِّتِ الثَّانِى، قَسَمْتَهُ على مَسْأَلَتِهِ، ثم تَفْعَلُ بِالثَّالِثِ وَالرَّابِع وما بَعْدَهما كذلك. وإِذا كان بَيْنَ الْمَسْأَلَةِ والتَّرِكَةِ مُوَافَقَةٌ، فَخُذْ وَفْقَيْهِما، واعْمَلْ بِهِما مَا ذَكَرْنَا.

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