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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 9 · Seite 484

Übersetzung · DE

so hat sie das Recht, die Ehe zu annullieren. Dies wird von Umar ibn al-Chattab, Sa'd ibn Abi Waqqas, Mu'awiya, 'Amr ibn al-'As - Gott habe Wohlgefallen an ihnen - überliefert. Dies ist auch die Auffassung von Schuraih, Umar ibn Abd al-Aziz, Dschabir ibn Zaid, Tawus, al-Awza'i und Ishaq. Hingegen erklärten diese Bedingungen für ungültig: az-Zuhri, Qatada, Hischam ibn 'Urwa, Malik, al-Laith, ath-Thawri, asch-Schafi'i, Ibn al-Mundhir und die Anhänger der Vernunftlehre (As-hab ar-Ra'y). Abu Hanifa und asch-Schafi'i sagten: "Die Brautgabe wird fehlerhaft, nicht jedoch der Vertrag, und ihr steht die Brautgabe der Gleichwertigen (Mahr al-Mithl) zu." Sie argumentierten mit der Aussage des Propheten - Friede und Segen Gottes seien auf ihm -: "Jede Bedingung, die nicht im Buch Gottes steht, ist nichtig, selbst wenn es hundert Bedingungen wären." Und dies steht nicht im Buch Gottes, da das religiöse Gesetz (Schar') es nicht fordert. Der Prophet - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - sagte auch: "Die Muslime sind an ihre Bedingungen gebunden, außer einer Bedingung, die etwas Verbotenes erlaubt oder etwas Erlaubtes verbietet." Dies hier verbietet das Erlaubte, nämlich das Heiraten, das Halten von Konkubinen und das Verreisen. Zudem handelt es sich um eine Bedingung, die nicht zum Nutzen oder zur Erfordernis des Vertrages gehört und nicht auf der Basis von Dominanz oder Ausweitung (auf andere) begründet ist; daher ist sie fehlerhaft, so als ob sie zur Bedingung machte, dass sie sich ihm nicht hingeben darf. Unsere Argumentation stützt sich auf die Aussage des Propheten - Friede und Segen Gottes seien auf ihm -: "Diejenigen Bedingungen, die ihr am ehesten erfüllen müsst, sind jene, durch die ihr die Schamteile legitimiert habt." Dies überlieferte Sa'id. In einem anderen Wortlaut: "Die am ehesten zu erfüllenden Bedingungen sind diejenigen, durch die ihr die Schamteile legitimiert habt." Dies ist übereinstimmend überliefert. Ebenso die Aussage des Propheten - Friede und Segen Gottes seien auf ihm -: "Die Muslime sind an ihre"

Anmerkungen

(3) Die Identifizierung der Überlieferung wurde bereits bei 6/326 angegeben. (4) Die Identifizierung der Überlieferung wurde bereits bei 6/30 angegeben. Hinzuzufügen ist: at-Tirmidhi hat sie überliefert im: Kapitel dessen, was vom Gesandten Gottes - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - über die Versöhnung zwischen den Menschen berichtet wurde, aus den Kapiteln der Rechtssprüche, 'Aridat al-Ahwadhi 6/103, 104. (5) Im Original, A, M: "aufaitum". (6) In M: "as-schart". (7) Im: Kapitel dessen, was über die Bedingung bei der Eheschließung berichtet wurde, Sunan Sa'id ibn Mansur 1/180. (8) In M: "riwaya". (9) Überliefert von al-Buchari im: Kapitel der Bedingungen bei der Brautgabe zum Zeitpunkt des Eheschließungsvertrages..., aus dem Buch der Bedingungen, Sahih al-Buchari 3/249. Und von Muslim im: Kapitel der Erfüllung der Bedingung bei der Ehe, aus dem Buch der Ehe, Sahih Muslim 2/1036. Ebenso überliefert von Abu Dawud im: Kapitel über den Mann, der ihr ihr Haus als Bedingung stellt, aus dem Buch der Ehe, Sunan Abi Dawud 1/493; von at-Tirmidhi im: Kapitel dessen, was über die Bedingung zum Zeitpunkt des Eheschließungsvertrages berichtet wurde, aus den Kapiteln der Ehe, 'Aridat al-Ahwadhi 5/58; von ad-Darimi im: Kapitel der Bedingung bei der Ehe, aus dem Buch der Ehe, Sunan ad-Darimi 2/143; und von Imam Ahmad im: Musnad 4/144, 150, 152.

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