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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 9 · Seite 490Abschnitt

Übersetzung · DE

Von al-Mughira ibn Shu’ba ist überliefert, dass er ihre Eltern um Erlaubnis bat, sie anzusehen, doch sie lehnten dies ab, woraufhin die Frau selbst ihm die Erlaubnis erteilte. Überliefert von Sa’id (4). Es ist ihm nicht erlaubt, mit ihr allein zu sein (Khalwa), da sie für ihn (5) noch eine nicht erlaubte Frau (Mahram-Status noch nicht gegeben) ist und die Scharia dies nur für den Blick gestattet hat; somit bleibt es beim Verbot. Zudem ist bei einer Khalwa nicht auszuschließen, dass es zum Verbotenen kommt, denn der Prophet (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) sagte: „Kein Mann soll mit einer Frau allein sein, denn der Dritte von ihnen ist der Satan“ (6). Er soll sie nicht mit einem Blick der Lust und des Begehrens oder mit Argwohn betrachten. Ahmad sagte in der Überlieferung von Salih: Er blickt auf das Gesicht, ohne dass dies auf dem Weg der Lust geschieht. Es ist ihm gestattet, den Blick auf sie zu wiederholen und ihre Vorzüge zu betrachten, da der beabsichtigte Zweck nur dadurch erreicht wird.

Abschnitt: Es gibt unter den Gelehrten keinen Dissens darüber, dass es erlaubt ist, auf ihr Gesicht zu blicken, weil dieses keine Blöße ('Awra) ist und den Ort der Schönheit sowie den Ort des Blicks darstellt. Es ist ihm jedoch nicht erlaubt, auf das zu blicken, was gewöhnlich nicht zum Vorschein kommt. Von al-Awza'i wurde berichtet, dass er das Betrachten der Stellen, an denen Fleisch ist, erlaubte. Von Dawud wurde berichtet, dass er das Betrachten ihres gesamten Körpers erlaubte, aufgrund des dem Wortlaut nach allgemeinen Befehls des Propheten (Friede und Segen Gottes seien auf ihm): „Schau sie an.“ Unser Argument ist das Wort Gottes, des Erhabenen: {und sie sollen ihren Schmuck nicht zeigen, außer dem, was davon sichtbar ist} (9). Von Ibn Abbas wurde überliefert, dass er sagte: Das Gesicht und das Innere (10) der Handfläche. Zudem ist das Betrachten eigentlich verboten und wurde nur aufgrund der Notwendigkeit gestattet, weshalb es sich auf das beschränkt, was die Notwendigkeit erfordert, und das ist das, was wir erwähnt haben. Der Hadith ist allgemein gehalten, und wer auf das Gesicht eines Menschen blickt, wird als jemand bezeichnet, der ihn betrachtet (Nazir), und wer ihn sieht, während er seine Kleidung trägt, wird als jemand bezeichnet, der ihn sieht (Ra'in), wie Gott, der Erhabene, sagt: {Und wenn du sie siehst, gefallen dir ihre Körper} (12). {Und wenn

Anmerkungen

(4) In: Kapitel über das Ansehen der Frau, wenn jemand sie heiraten möchte, Sunan Sa’id ibn Mansur 1/146. (5) Im Original mit dem Zusatz: "kanat" (war). (6) Von at-Tirmidhi ausgegeben in: Kapitel über das, was über das Verbot des Eintretens bei abwesenden Ehefrauen gekommen ist, aus den Kapiteln über das Stillen, und in: Kapitel über das Festhalten an der Gemeinschaft (al-Jama'a), aus den Kapiteln über die Wirren (Fitan). 'Aridat al-Ahwadhi 5/121, 9/9. Und von Imam Ahmad im Musnad 1/18, 26, 3/339, 446. (7) In M: "nazratan" (ein Blick). (8) In A und B: "'ala" (auf). (9) Sure an-Nur 31. (10) In B und M: "wa-batn" (und das Innere). (11) In B und M: "yanzuru" (er blickt). (12) Sure al-Munafiqun 4.

Arabisch (Quelle)

المُغِيرةِ بن شُعْبةَ، أنَّه اسْتَأْذَنَ أبَوَيْها فى النَّظَر إليها، فكَرِهَا، فأذِنَتْ له المرأةُ. روَاه سعيدٌ (٤). ولا يجوزُ له الخَلْوةُ بها؛ لأنَّها (٥) مُحَرَّمةٌ، ولم يَرِدِ الشرعُ بغيرِ النظرِ، فبَقِيَتْ على التَّحْرِيمِ، ولأنَّه لا يُؤْمَنُ مع الخَلْوةِ مُوَاقعةُ المَحْظُورِ، فإنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- قال: "لَا يَخْلُوَنَّ رَجُلٌ بامْرَأَةٍ، فَإنَّ ثَالِثَهُمَا الشَّيْطَانُ" (٦). ولا يَنْظُرُ إليها نظَرَ (٧) تَلَذُّذٍ وشَهْوةٍ، ولا لرِيبَةٍ. قال أحمدُ، فى رِوايةِ صالحٍ: يَنْظُرُ إلى الوَجْهِ، ولا يكونُ عن (٨) طريقِ لَذَّةٍ. وله أن يُرَدِّدَ النظرَ إليها، ويتأمَّلَ مَحاسِنَها؛ لأنَّ المقصودَ لا يَحْصُلُ إلَّا بذلك.

فصل: ولا خِلافَ بين أهلِ العلمِ فى إباحةِ النَّظَرِ إلى وَجْهِها، وذلك لأنَّه ليس بعَوْرةٍ، وهو مَجْمَعُ الْمَحاسنِ، ومَوْضِعُ النظرِ. ولا يُباحُ له النَّظَرُ إلى ما لا يَظْهَرُ عادةً. وحُكِىَ عن الأَوْزَاعىِّ أنَّه يَنْظُرُ إلى مواضِعِ اللَّحْمِ. وعن داودَ أنَّه يَنْظُرُ إلى جَمِيعِها؛ لظاهرِ قولِه عليه السلام: "انْظُرْ إلَيْهَا". ولَنا، قولُ اللَّهِ تعالى: {وَلَا يُبْدِينَ زِينَتَهُنَّ إِلَّا مَا ظَهَرَ مِنْهَا} (٩). ورُوِىَ عن ابنِ عباسٍ، أنَّه قال: الوَجْهُ، وباطِنُ (١٠) الكَفِّ. ولأنَّ النَّظَرَ مُحَرَّمٌ أُبِيحَ للحاجةِ، فيَخْتَصُّ بما تَدْعُو الحاجةُ إليه، وهو ما ذكَرْنا، والحديثُ مُطْلَقٌ، ومن نَظَرَ (١١) إلى وَجْهِ إنسانٍ سُمِّىَ ناظِرًا إليه، ومَنْ رآه وعليه أثْوابُه سُمِّى رائِيًا له، كما قال اللَّهُ تعالى: {وَإِذَا رَأَيْتَهُمْ تُعْجِبُكَ أَجْسَامُهُمْ} (١٢). {وَإِذَا

Anmerkungen

(٤) فى: باب النظر إلى المرأة إذا أراد أن يتزوجها، سنن سعيد بن منصور ١/ ١٤٦.(٥) فى الأصل زيادة: "كانت".(٦) أخرجه الترمذى، فى: باب ما جاء فى كراهية الدخول على المغيبات، من أبواب الرضاع، وفى: باب ما جاء فى لزوم الجماعة، من أبواب الفتن. عارضة الأحوذى ٥/ ١٢١، ٩/ ٩. والإمام أحمد، فى: المسند ١/ ١٨، ٢٦، ٣/ ٣٣٩، ٤٤٦.(٧) فى م: "نظرة".(٨) فى أ، ب: "على".(٩) سورة النور ٣١.(١٠) فى ب، م: "وبطن".(١١) فى ب، م: "ينظر".(١٢) سورة المنافقون ٤.

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