Ich kam, als sie ihre Kleidung zum Schlafen abgelegt hatte... am Vorhang, bis auf das Gewand derjenigen, die in einfacher Kleidung ist (32).
Von solch einer Kleidung sind die Gliedmaßen und das Haar sichtbar, und er sah sie also in diesem Zustand, da sie ihn für einen Sohn hielt. Dann wies der Prophet (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) sie auf das hin, womit sie das, was sie glaubten und taten, aufrechterhalten konnten. Al-Schafi'i überlieferte in seinem "Musnad" (33) von Zaynab bint Abi Salama, dass sie von Asma', der Ehefrau von az-Zubayr, gestillt wurde. Sie sagte: Ich betrachtete ihn (az-Zubayr) als Vater, und er pflegte zu mir hereinzukommen, während ich mein Haar kämmte, nahm einige meiner Haarsträhnen und sagte: "Komm zu mir." Und weil die Vorsicht (Taharruz) davor nicht möglich ist, wurde es erlaubt, wie das Gesicht. Was jedoch normalerweise nicht sichtbar ist, ist nicht erlaubt, da keine Notwendigkeit besteht, es zu betrachten, und man vor der Begierde und dem Vollzug des Verbotenen nicht sicher ist, weshalb das Betrachten dessen verboten wurde, so wie das, was unterhalb des Nabels liegt.
Abschnitt: Zu den nahen weiblichen Verwandten (Maharim) gehört jede Frau, deren Heirat für ihn für immer verboten ist, sei es durch Abstammung, durch Stillen oder durch das Verbot der Schwägerschaft aus einem erlaubten Grund, aufgrund dessen, was wir vom Hadith des Salim und der Zaynab erwähnt haben. Von 'A'ischa wird überliefert, dass Aflah, der Bruder von Abu l-Qu'ays, sie um Erlaubnis bat, bei ihr einzutreten, nachdem der Hidschab (der Schleier) herabgesandt worden war. Sie weigerte sich, ihm Erlaubnis zu geben, doch der Prophet (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) sagte: "Erlaube ihm einzutreten, denn er ist dein Onkel, mögen deine Hände in den Staub sinken [d.h. mögest du wohlbehalten bleiben]." [Übereinstimmend überliefert] (35). Gott, der Erhabene, erwähnte die Väter der Ehegatten und die Söhne der Ehegatten, so wie Er ihre Väter und ihre Söhne beim Zeigen des Schmucks vor ihnen erwähnte. Ahmad hielt sich bezüglich des Betrachtens des Haares der Mutter seiner Frau und ihrer Tochter zurück, da diese beiden nicht im Vers erwähnt werden.
(32) In M: "Und es blieb nichts außer dem Gewand derer, die in einfacher Kleidung ist". (33) In: Kapitel über das, was bezüglich des Stillens überliefert wurde, aus dem Buch der Heirat. Tartib al-Musnad 2/25. (34) Fehlt in: Original, A. (35) Fehlt in: Original, M. Ausgegeben von al-Buchari in: Kapitel über Sein Wort: {Wenn ihr etwas offenbart...}, aus dem Buch der Exegese, und in: Kapitel über das, was beim Eintreten und Betrachten von Frauen beim Stillen erlaubt ist, aus dem Buch der Heirat, und in: Kapitel über die Aussage des Propheten (Friede und Segen Gottes seien auf ihm): "Mögen deine Hände in den Staub sinken...", aus dem Buch der Ethik (Adab). Sahih al-Buchari 6/150, 7/49, 8/45. Und von Muslim in: Kapitel über das Verbot des Stillens durch den Samen des Mannes (Laban al-Fahl), aus dem Buch des Stillens. Sahih Muslim 2/1069, 1070. Ebenso ausgegeben von Abu Dawud in: Kapitel über den Samen des Mannes, aus dem Buch des Stillens. Sunan Abi Dawud 1/474. At-Tirmidhi in: Kapitel über das, was bezüglich des Samens des Mannes überliefert wurde, aus den Kapiteln über das Stillen. 'Aridat al-Ahwadhi 5/89. Ibn Madscha in: Kapitel über den Samen des Mannes, aus dem Buch der Heirat. Sunan Ibn Madscha 1/627. Ad-Darimi in: Kapitel über das, was durch Stillen verboten wird, aus dem Buch der Heirat. Sunan ad-Darimi 2/156. Imam Malik in: Kapitel über das Stillen des kleinen Kindes, aus dem Buch des Stillens. Al-Muwatta 2/601, 602. Imam Ahmad in: al-Musnad 6/37, 38, 177, 194, 217, 271.