sie [die Frau] anzuschauen. Wie könnte er mit ihr essen und auf ihre Hand (70) schauen! Das ist ihm nicht erlaubt. Der Qadi sagte: Es ist ihm verboten, auf alles außer das Gesicht und die Hände zu schauen, da dies Scham (Awra) ist. Es ist ihm jedoch erlaubt, sie (71) anzuschauen, mit der Einschränkung des Widerwillens (Karaha), sofern er vor Versuchung (Fitna) sicher ist und ohne (72) Begierde schaut. Dies ist die Lehrmeinung von Ash-Shafi'i aufgrund des Wortes Gottes, des Erhabenen: "und sie ihre Zierde nicht zeigen dürfen, außer dem, was davon sichtbar ist." Ibn Abbas sagte: "Das Gesicht und die Hände." Und 'A'ischa überlieferte, dass Asma' bint Abi Bakr zum Gesandten Gottes (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) in dünner Kleidung eintrat. Er wandte sich von ihr ab und sagte: "O Asma', wenn eine Frau die Pubertät erreicht, ist es nicht angemessen, dass von ihr etwas anderes gesehen wird als dies und dies", und er deutete auf sein Gesicht und seine Hände (73). Überliefert von Abu Bakr und anderen. Und weil es keine Scham (Awra) ist, ist das Betrachten ohne Zweifel (Riba) nicht verboten, wie das Gesicht eines Mannes.
Und unsere Beweisführung: Das Wort Gottes, des Erhabenen: "Und wenn ihr sie um einen Gegenstand bittet, so bittet sie hinter einem Vorhang" (74). Und das Wort des Propheten (Friede und Segen Gottes seien auf ihm): "Wenn eine von euch einen Sklaven mit einem Freikaufvertrag (Mukatab) hat, der über das Geld verfügt, das er abbezahlen muss, so soll sie sich vor ihm verhüllen" (75). Und von Umm Salama, sie sagte: Ich saß beim Propheten (Friede und Segen Gottes seien auf ihm), ich und Hafsa, als Ibn Umm Maktum um Erlaubnis bat einzutreten. Da sagte der Prophet (Friede und Segen Gottes seien auf ihm): "Verhüllt euch vor ihm." Überliefert von Abu Dawud (76). Al-Fadl ibn 'Abbas war der Beifahrer des Gesandten Gottes (Friede und Segen Gottes seien auf ihm), als eine Frau vom Stamm der Khath'am zu ihm kam, um ihn um eine Rechtsauskunft zu bitten. Da fing Al-Fadl an, sie anzuschauen, und sie schaute ihn an, woraufhin der Gesandte Gottes (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) sein Gesicht von ihr abwandte (77).
(70) In A und B: "kaffayha" (ihre beiden Hände). (71) In M: "ilayha" (zu ihr). (72) Im Original: "bi-ghayr" (ohne). (73) Überliefert von Abu Dawud im Kapitel: "Was eine Frau von ihrer Zierde zeigen darf", aus dem Buch der Kleidung, Sunan Abi Dawud 2/383. Und von Al-Bayhaqi im Kapitel: "Die Auszeichnung des Gesichts und der Hände mit der Erlaubnis des Betrachtens im Bedarfsfall", aus dem Buch der Ehe, As-Sunan al-Kubra 7/86. (74) Sure Al-Ahzab, 53. (75) Die Überlieferungskette wurde bereits auf Seite 125 genannt. (76) Im Kapitel: "Über Sein Wort: {Nicht diejenigen, die kein Begehren haben}", aus dem Buch der Kleidung, Sunan Abi Dawud 2/384. Ebenso überliefert von At-Tirmidhi im Kapitel: "Was über die Verhüllung der Frauen vor den Männern berichtet wurde", aus den Kapiteln der Lebensweise, Aridat al-Ahwadhi 10/230, und von Imam Ahmad im Musnad 6/296. (77) Im Original ist der Zusatz "Asma'" enthalten.