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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 9 · Seite 503Abschnitt

Übersetzung · DE

Er erwähnte zudem den Hadith von Asma: "Wenn sie die Menstruation erreicht hat, ist es nicht angemessen, dass von ihr etwas zu sehen ist, außer dies und dies", und er deutete dabei auf sein Gesicht und seine Hände (105). Ahmad stützte sich auf diesen Hadith, und die spezifische Nennung (106) der menstruierenden Frau bei dieser Abgrenzung ist ein Beweis für die Erlaubnis (107) für mehr als das im Falle derjenigen, die nicht menstruiert.

Abschnitt: Wer von den Männern sein Begehren verloren hat, sei es aufgrund von Alter, Impotenz, einer Krankheit, von der keine Genesung zu erwarten ist, oder wer ein Kastrat ist, ein Greis oder ein Mukhannath (verweichlichter Mann), der kein Begehren hat, dessen Rechtsurteil ist im Hinblick auf das Betrachten wie das eines engen Verwandten (Mahram); dies aufgrund der Aussage Gottes, des Erhabenen: "oder den männlichen Begleitern, die keinen Bedarf an Frauen haben" (109), das heißt, jene, die kein Bedürfnis nach Frauen verspüren. Ibn Abbas sagte: "Es ist derjenige, vor dem sich die Frauen nicht genieren." Eine weitere Überlieferung von ihm besagt: "Es ist der Mukhannath, dessen Glied nicht erigiert" (110). Von Mujahid und Qatada wurde überliefert: "Derjenige, der kein Verlangen nach Frauen hat." Wenn der Mukhannath jedoch Begierde besitzt und die Angelegenheiten der Frauen versteht, dann ist sein Urteil wie das eines anderen; denn 'Aischa sagte: "Ein Mukhannath kam zu den Frauen des Propheten, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, und sie zählten ihn zu denjenigen, die keinen Bedarf an Frauen haben (111). Der Prophet, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, trat zu uns herein, während dieser gerade eine Frau beschrieb: Wenn sie voranschreitet, tut sie es mit vieren, und wenn sie sich abwendet, tut sie es mit achten. Da sagte der Prophet, Friede und Segen Gottes seien auf ihm: 'Sehe ich nicht, dass dieser weiß, was dort ist? Dieser soll keinesfalls bei euch eintreten (112).' Also hielten sie ihn von ihnen fern." Dies wurde von Abu Dawud (113) und anderen überliefert.

Anmerkungen

(105) Die Fundstelle wurde bereits auf Seite 499 angeführt. (106) In B: "wa-taktassu". (107) Fehlt in: B. (108) In B, M: "dhawi". (109) Sure An-Nur 31. (110) In M: "dhikruhu". (111) In M mit dem Zusatz: "min ar-rijal" (von den Männern). (112) In M: "alaykum". (113) In: Kapitel zu Seiner Aussage: "die keinen Bedarf haben", aus dem Buch der Kleidung. Sunan Abi Dawud 2/383. Ebenso überliefert von Al-Bukhari in: Kapitel über die Expedition von Ta'if im Monat Schawwal..., aus dem Buch der Feldzüge. Sahih Al-Bukhari 5/198. Und Muslim in: Kapitel über das Verbot des Zutritts des Mukhannath zu fremden Frauen, aus dem Buch des Friedens. Sahih Muslim 4/1716. Und Ibn Majah in: Kapitel über die Mukhannathin, aus dem Buch der Ehe. Sunan Ibn Majah 1/613. Und Imam Malik in: Kapitel über das, was über verweichlichte Männer überliefert wurde..., aus dem Buch der Testamente. Al-Muwatta 2/767.

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