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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 9 · Seite 505Abschnitt

Übersetzung · DE

Was den Jungen betrifft, der das siebte Jahr noch nicht erreicht hat (120), so hat er keine Entblößung (Awra), deren Betrachtung verboten wäre. Es wurde von Ibn Abi Layla von seinem Vater überliefert, dass er sagte: Wir saßen beim Propheten, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, da kam al-Hasan und wälzte sich auf ihm, und er hob (121) den vorderen Teil seines Hemdes, ich glaube, er sagte: Und er küsste seinen Penis. Dies wurde von Abu Hafs (122) überliefert.

Abschnitt: Die Regelung für die Frau gegenüber einer anderen Frau ist exakt dieselbe wie für einen Mann gegenüber einem anderen Mann. Es gibt keinen Unterschied zwischen zwei muslimischen Frauen und zwischen einer muslimischen Frau und einer Schutzbefohlenen (Dhimmiyya), ebenso wie es keinen Unterschied gibt zwischen zwei muslimischen Männern und einem Muslim und einem Schutzbefohlenen (Dhimmi) hinsichtlich des Betrachtens. Ahmad sagte: Einige Leute sind der Ansicht, dass sie ihren Kopfschleier vor einer Jüdin oder Christin nicht ablegen darf. Was mich betrifft, so vertrete ich die Ansicht, [dass sie nicht auf] (123) die Schamteile schauen darf, und sie (die Jüdin/Christin) darf sie nicht küssen, wenn sie gebärt. Von Ahmad gibt es eine weitere Überlieferung, dass die muslimische Frau ihren Schleier vor einer Dhimmiyya nicht ablegt und mit ihr nicht das Badehaus (Hammam) betritt. Dies ist die Auffassung von Makhul und Sulayman (124) ibn Musa aufgrund des Wortes Gottes, des Erhabenen: {oder ihre Frauen} (125). Die erste Ansicht ist jedoch vorzuziehen, denn die ungläubigen Frauen, ob Jüdinnen oder andere, pflegten zu den Frauen des Propheten, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, einzutreten, und sie verhüllten sich nicht vor ihnen, noch wurde ihnen befohlen, sich zu verhüllen. Aisha sagte: Eine Jüdin kam, um sie etwas zu fragen, und sie sagte: "Möge Gott dich vor der Strafe im Grab bewahren." Da fragte Aisha den Gesandten Gottes, Friede und Segen Gottes seien auf ihm. Und er erwähnte den Hadith (126). Asma sagte: Meine Mutter kam zu mir, und sie war ablehnend eingestellt – damit ist gemeint, gegenüber dem Islam –, also fragte ich den Gesandten Gottes, Friede und Segen Gottes seien auf ihm: "Soll ich die Verwandtschaftsbande zu ihr pflegen?" Er sagte: "Ja" (127). Und weil das Verbot des Zutritts (Hajb) zwischen Männern und Frauen einen Grund hat, der zwischen einer muslimischen Frau und einer Dhimmiyya nicht existiert, so muss zwingend gelten, dass das Verbot nicht zwischen ihnen besteht, wie es beim Muslim mit dem Dhimmi ist; und weil das Verbot (Hijab) nur durch einen Text (Nass) oder eine Analogie (Qiyas) verpflichtend wird, und keines von beidem vorhanden ist. Was sein Wort {oder ihre Frauen} betrifft, so ist es möglich, dass damit (129) die Gesamtheit der Frauen gemeint ist.

Anmerkungen

(120) In A und M: "Tis'an" (neun). (121) In M: "fa-waqa'a". (122) Al-Bayhaqi führte dies aus im: Kapitel über das Unterlassen der rituellen Waschung beim Berühren der Schamteile mit dem Handrücken, aus dem Buch der rituellen Reinheit (Tahara). As-Sunan al-Kubra 1/137. Es wurde bereits zuvor erwähnt in: 1/243. (123) Fehlt in: Al-Asl (dem Original). (124) In M: "Sulaym". (125) Sure An-Nur 31. (126) Al-Bukhari führte dies aus im: Kapitel über das Zufluchtsuchen vor der Strafe im Grab und Kapitel über das Sonnenfinsternisgebet in der Moschee, aus dem Buch des Gebets. Und im: Kapitel über das, was über die Strafe im Grab überliefert wurde, aus dem Buch der Bestattungen. Sahih al-Bukhari 2/45, 47, 123. Und An-Nasa'i im: Kapitel über eine andere Art, aus dem Buch des Sonnenfinsternisgebets. Al-Mujtaba 3/109, 110. Und Ad-Darimi im: Kapitel über das Gebet während der Sonnenfinsternis, aus dem Buch des Gebets. Sunan ad-Darimi 1/359. Und Imam Malik im: Kapitel über die Praxis beim Gebet der Sonnenfinsternis, aus dem Buch des Sonnenfinsternisgebets. Al-Muwatta 1/187, 188. Und Imam Ahmad im: Al-Musnad 6/53, 174, 238.

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