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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 9 · Seite 506Abschnitt

Übersetzung · DE

ablehnend eingestellt – damit ist gemeint, gegenüber dem Islam –, also fragte ich den Gesandten Gottes, Friede und Segen Gottes seien auf ihm: "Soll ich die Verwandtschaftsbande zu ihr pflegen?" Er sagte: "Ja" (127). Und weil das Verbot des Zutritts (Hajb) zwischen Männern und Frauen einen Grund hat, der zwischen einer muslimischen Frau und einer Dhimmiyya nicht existiert, so muss zwingend gelten, dass das Verbot nicht zwischen ihnen besteht, wie es beim Muslim mit dem Dhimmi ist; und weil das Verbot (Hijab) nur durch einen Text (Nass) oder eine Analogie (Qiyas) verpflichtend wird, und keines von beidem vorhanden ist. Was sein Wort {oder ihre Frauen} betrifft, so ist es möglich, dass damit (129) die Gesamtheit der Frauen gemeint ist.

Abschnitt: Was das Betrachten eines Mannes durch eine Frau betrifft, so gibt es dazu zwei Überlieferungen. Die eine besagt, dass sie alles betrachten darf, was keine Entblößung (Awra) ist. Die andere besagt, dass es ihr nicht gestattet ist, vom Mann etwas anderes zu betrachten als das, was der Mann von ihr betrachten darf. Dies wurde von Abu Bakr gewählt. Und dies (130) ist eine der beiden Auffassungen von al-Shafi'i, basierend auf dem, was al-Zuhri von Nabhan von Umm Salama überlieferte. Sie sagte: Ich saß beim Propheten, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, zusammen mit Hafsa, da bat Ibn Umm Maktum um Erlaubnis einzutreten. Der Prophet, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, sagte: "Verhüllt euch vor ihm." Ich sagte: "O Gesandter Gottes, er ist doch blind und sieht nicht." Er sagte: "Seid ihr beiden denn auch blind, dass ihr ihn nicht seht?" Dies überlieferten Abu Dawud und andere (131). Und weil Gott, der Erhabene, den Frauen gebot, ihre Blicke zu senken, genauso wie Er dies den Männern gebot. Und weil die Frauen eine der beiden Arten der Menschen sind, so ist es ihnen verboten, die andere Art zu betrachten, in Analogie zu den Männern. Dies wird dadurch bekräftigt, dass der Grund für das Verbot des Betrachtens die Furcht vor Versuchung (Fitna) ist, und dies ist bei der Frau ausgeprägter, denn sie hat ein stärkeres Begehren und einen schwächeren Verstand, sodass die Versuchung sie schneller erreicht. Unsere Gegenargumentation stützt sich auf das Wort des Propheten, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, zu Fatima bint Qays: "Verrichte deine Wartezeit ('Idda) im Haus von Ibn Umm Maktum, denn er ist ein blinder Mann, bei dem du deine Kleidung ablegen kannst, ohne dass er dich sieht." Dies ist konsensual anerkannt (132). Aisha sagte: Der Gesandte Gottes, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, deckte mich mit seinem Gewand ab...

Anmerkungen

(127) Die Quellenangabe hierzu erfolgte bereits auf: 4/114. (128) Im Original: "imma an". (129) Fehlt in: A, B, M. (130) In B: "wa-huwa". (131) Die Quellenangabe hierzu erfolgte bereits auf Seite 499. (132) Die Quellenangabe hierzu erfolgte bereits auf Seite 388.

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