Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1143 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn er seine Sklavin heiratet und festlegt, dass sie tagsüber bei ihnen bleibt und nachts zu ihm geschickt wird, so sind sowohl der Vertrag als auch die Bedingung gültig, und der Ehemann ist für den Unterhalt während ihres Aufenthalts bei ihm verantwortlich.) · ShamelaTranslate