Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1013 - Abhandlung; Er sagte: (Und wenn es eine Schwester väterlicher- und mütterlicherseits, eine Schwester väterlicherseits und eine Schwester mütterlicherseits gibt, so erhält die Schwester väterlicher- und mütterlicherseits die Hälfte, die Schwester väterlicherseits ein Sechstel und die Schwester mütterlicherseits ein Sechstel, und was übrig bleibt, wird ihnen entsprechend ihren Anteilen zurückgegeben) · ShamelaTranslate