Und die durch Gründe (sabab) Verbotenen sind: die stillenden Mütter, die Schwestern durch das Stillen, die Mütter der Ehefrauen, die Töchter der Ehefrauen, mit denen man den ehelichen Vollzug (dukhūl) hatte, die Ehefrauen der Söhne, die Ehefrauen des Vaters und die Zusammenführung von zwei Schwestern.
Die Gesamtzahl derer, deren Verbot im Buch (Koran) explizit festgelegt wurde, beträgt vierzehn: sieben durch Verwandtschaft (nasab), zwei durch das Stillen (raḍāʿ), vier durch Schwägerschaft (muṣāhara) und eine durch die Zusammenführung (ǧamʿ). Was diejenigen betrifft, die durch Verwandtschaft verboten sind, so sind die ersten von ihnen (1) die Mütter. Sie sind alle diejenigen, auf die man durch Geburt zurückgeführt wird, unabhängig davon, ob der Begriff "Mutter" im eigentlichen Sinne zutrifft – das ist jene, die dich geboren hat – oder im übertragenen Sinne, das ist jene, die jemanden geboren hat, von dem du abstammst, auch wenn es nach oben geht. Dazu gehören deine zwei Großmütter (2): die Mutter deiner Mutter und die Mutter deines Vaters, sowie die zwei Großmütter deiner Mutter und die zwei Großmütter deines Vaters, und die Großmütter deiner Großmütter und die Großmütter deiner Großväter, auch wenn sie weit nach oben gehen (3); ob sie erbberechtigt sind oder nicht, sie alle sind verbotene Mütter. Abu Huraira erwähnte Hagar, die Mutter Ismaels, und sagte: "Das ist eure Mutter, o ihr Kinder des Himmelswassers (4)." Und im Bittgebet heißt es: "O Gott, segne unseren Vater Adam und unsere Mutter Eva." Und die Töchter sind jedes weibliche Wesen, das auf dich durch deine Geburt zurückgeführt wird, wie die leibliche Tochter, die Töchter der Söhne und die Töchter der Töchter, auch wenn deren Grad weit nach unten geht; ob erbberechtigt oder nicht, sie alle sind verbotene Töchter, aufgrund Seiner Aussage, des Erhabenen: {und eure Töchter}. Denn jede Frau ist eine Tochter Adams, so wie jeder Mann ein Sohn Adams ist. Gott der Erhabene sagte: {O Kinder Adams}. Und die Schwestern aus allen drei Richtungen: von beiden Elternteilen, vom Vater oder von der Mutter, aufgrund Seiner Aussage, des Erhabenen: {und eure Schwestern}. Hierbei gibt es keine weitere Unterteilung. Die Tanten väterlicherseits sind die Schwestern des Vaters aus allen drei Richtungen, ebenso die Schwestern der Großväter (6) vonseiten...
(1) In M: "fa-awlāhunna" (die ersten von ihnen). (2) In M: "ǧaddatuka" (deine Großmutter). (3) In A, B, M: "ʿalaw" (nach oben gehen). (4) Verzeichnet von al-Buḫārī im "Kapitel: Die Aussage Gottes des Erhabenen: {Und Gott nahm Abraham zum Freund (khalīl)}..." aus dem Buch der Propheten, und im "Kapitel: Zu wem man heiraten soll..." aus dem Buch der Ehe (Ṣaḥīḥ al-Buḫārī 4/171, 7/7). Und von Muslim im "Kapitel: Über die Vorzüge des Freundes (khalīl) Abraham (Gott segne ihn und schenke ihm Heil)..." aus dem Buch der Vorzüge (Ṣaḥīḥ Muslim 4/1841). (5) In A: "ilayhā" (auf sie). (6) In M: "li-aǧdād" (der Großväter).
والْمُحَرَّمَاتُ بالأَسْبَابِ: الأُمَّهاتُ المُرْضِعَاتُ، والْأَخَوَاتُ مِنَ الرَّضَاعَةِ، وأمَّهَاتُ النِّسَاءِ، وبَنَاتُ النِّسَاءِ اللَّاتِى دَخلَ بِهِنَّ، وحَلَاِئِلُ الأَبْنَاءِ، وزَوْجَاتُ الْأَبِ، والْجَمْعُ بَيْنَ الأُخْتَيْنِ)
وجملةُ ذلك أَنَّ المَنْصُوصَ على تَحْرِيمِهِنَّ فى الكتابِ أرْبَعَ عَشرةَ؛ سَبْعٌ بالنَّسَبِ، واثْنَتانِ بالرَّضَاعِ، وأرْبَعٌ بالمُصَاهَرةِ، وواحدةٌ بالجَمْعِ. فأمَّا اللَّواتِى بالنَّسَب فأوَّلُهُنٍ (١) الأمَّهاتُ، وهُنَّ كلُّ من انْتَسَبْتَ إليها بوِلادةٍ، سواءٌ وَقَعَ عليها اسمُ الأَمِّ حَقِيقةً، وهى التى وَلَدَتْكَ، أو مجازًا، وهى التى وَلَدَتْ من وَلَدَكَ وإن عَلَتْ، من ذلك جَدَّتاكَ (٢)؛ أُمُّ أُمِّكَ وأمُّ أبِيكَ، وجَدَّتَا أمِّكَ وجَدَّتَا أبِيكَ، وجَدَّاتُ جَدَّاتِكَ وجَدَّاتُ أجدْادِكَ وإن عَلَوْنَ (٣)، وارثاتٍ كُنَّ أو غيرَ وارثاتٍ، كُلُّهُن أُمَّهاتٌ مُحَرَّماتٌ. ذكَر أبو هُرَيْرَةَ هاجَرَ أمَّ إسماعيلَ، فقال: تِلْكَ أُمُّكُم يا بَنِى ماءِ السَّماءِ (٤). وفى الدُّعَاءِ: اللَّهُمَّ صَلِّ على أبِينَا آدَمَ وأُمِّنَا حَوَّاءَ. والبناتُ، وهُنَّ كلُّ أنْثَى انْتَسَبَتْ إليك (٥) بوِلادَتِكَ، كابْنَةِ الصُّلْبِ، وبناتِ البَنِين والبناتِ وإن نَزَلَتْ دَرَجَتُهُنَّ، وارثاتٍ أو غيرَ وارثاتٍ، كُلُّهُنَّ بناتٌ مُحَرماتٌ؛ لقولِه تعالى: {وَبَنَاتُكُمْ}. فإنَّ كلَّ امرأةٍ بنتُ آدَمَ، كما أنَّ كلَّ رجلٍ ابنُ آدَمَ، قال اللَّه تعالى: {يَابَنِي آدَمَ}. والأخَواتُ من الجِهَاتِ الثَّلاثِ، من الأبَوَيْنِ، أو من الأبِ، أو من الأُمِّ؛ لقولِه تعالى: {وَأَخَوَاتُكُمْ}. ولا تَفْرِيعَ عليهِنَّ. والعَمَّاتُ أخواتُ الأبِ من الجهاتِ الثلاثِ، وأخواتُ الأجْدادِ (٦) من قِبَلِ
(١) فى م: "فأولاهن".(٢) فى م: "جدتك".(٣) فى أ، ب، م: "علوا".(٤) أخرجه البخارى، فى: باب قول اللَّه تعالى: {وَاتَّخَذَ اللَّهُ إِبْرَاهِيمَ خَلِيلًا}. . .، من كتاب الأنبياء، وفى: باب إلى من ينكح. . .، من كتاب النكاح. صحيح البخارى ٤/ ١٧١، ٧/ ٧. ومسلم، فى: باب من فضائل الخليل إبراهيم -صلى اللَّه عليه وسلم-، من كتاب الفضائل. صحيح مسلم ٤/ ١٨٤١.(٥) فى أ: "إليها".(٦) فى م: "لأجداد".