Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1151 – Rechtsfrage: Er sagte: „(Und wenn er zwei Schwestern durch Blutsverwandtschaft oder Stillbeziehung in einem einzigen Ehevertrag heiratet, so ist dieser ungültig. Wenn er sie in zwei verschiedenen Verträgen heiratet, ist die erste seine Ehefrau, und das Urteil [bezüglich der beiden] ist dasselbe wie bei einer Frau und ihrer Tante väterlicherseits oder einer Frau und ihrer Tante mütterlicherseits).“ · ShamelaTranslate