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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 9 · Seite 53

Übersetzung · DE

geht er auf vierzig über. Ebenso verhält es sich bei einer Ehefrau, einer Tochter, einer Tochter des Sohnes und einer Mutter oder Großmutter. [Eine Vollschwester, eine oder mehrere Schwestern väterlicherseits, eine Schwester mütterlicherseits oder eine Mutter oder eine Großmutter. [Ehefrau und] zwei Schwestern väterlicherseits oder zwei Schwestern mütterlicherseits, eine Mutter oder Großmutter und ein Bruder mütterlicherseits]. In all diesen Fällen gilt: Wenn sich die Anteile einer Gruppe von ihnen nicht ohne Rest teilen lassen, multiplizierst du dies mit dem Wert, zu dem der Fall übergegangen ist. Ein Beispiel hierfür sind vier Ehefrauen, einundzwanzig Töchter und vierzehn Großmütter. Der Fall der Ehefrauen geht aus acht auf; du multiplizierst ihn mit der Erbquote der Rückverteilung, welche fünf ist, was vierzig ergibt. Den Ehefrauen steht die Erbquote der Berechtigten der Rückverteilung von fünf zu, verteilt auf vier, was nicht aufgeht und nicht harmoniert. Es verbleiben fünfunddreißig; für die Großmütter ist ein Fünftel davon sieben, verteilt auf vierzehn, was durch die Siebener-Reihe harmoniert, sie gehen also auf zwei zurück. Es verbleiben achtundzwanzig für die Töchter; dies harmoniert durch die Siebener-Reihe, sie gehen auf drei zurück. Die zwei gehen in die Anzahl der Ehefrauen ein; du multiplizierst also drei mit vier, was zwölf ergibt, dann mit vierzig, was vierhundertachtzig ergibt. Wenn mit einem der Ehegatten nur eine Person aus dem Kreis der Rückverteilungsberechtigten ist, erhält diese den gesamten Rest, als wäre sie ein Asaba (männlicher Verwandter), und der Fall geht nicht über. Wenn bei ihnen eine einzige Gruppe aus dem Kreis der Rückverteilungsberechtigten ist, wie etwa Töchter oder Schwestern, teilst du den Rest unter ihnen auf, als wären sie Asaba. Wenn es bei ihnen nicht aufgeht, multiplizierst du ihre Anzahl mit dem Fall des Ehegatten.

Anmerkungen

(7) Fehlt in M. (8) In A durchgestrichen. (9) In A eine Ergänzung: "ein Anteil in". (10) In A: "fa-yarjiʿu". (11) In M eine Ergänzung: "summa".

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