1156 - Problem: Er sagte: (Die freien Frauen der Leute der Schrift [Ahl al-Kitab] und ihre Schlachtungen sind für die Muslime erlaubt [1]).
Unter den Gelehrten besteht, Gott sei Dank, keine Meinungsverschiedenheit über die Zulässigkeit der freien Frauen der Leute der Schrift. Zu denen, von denen dies überliefert wurde, gehören Umar, Uthman, Talha, Hudhaifa, Salman, Dschabir und andere. Ibn al-Mundhir sagte: "Es ist von keinem der frühen Gelehrten korrekt überliefert, dass er dies verboten hätte." Al-Khallal überlieferte mit seiner Überlieferungskette, dass Hudhaifa, Talha [2], al-Dscharud ibn al-Mu'alla und Udhaina al-'Abdi Frauen von den Leuten der Schrift heirateten [2]. Dies vertreten auch alle anderen Gelehrten. Die Imamiyya (die Schiiten) haben dies untersagt, indem sie sich auf das Wort Gottes des Erhabenen stützten: {Und heiratet nicht die Götzendienerinnen, bis sie glauben} [3] und {Und haltet nicht an der Ehe mit ungläubigen Frauen fest} [4]. Unser Gegenbeweis ist das Wort Gottes, des Erhabenen: {Heute sind euch die guten Dinge erlaubt} bis zu seinem Wort: {und die ehrbaren Frauen von denen, denen die Schrift vor euch gegeben wurde, wenn ihr ihnen ihre Brautgaben gebt} [5]. Zudem herrscht Konsens unter den Gefährten (Sahaba). Was sein Wort, erhaben sei Er, {Und heiratet nicht die Götzendienerinnen} betrifft, so wurde von Ibn Abbas überliefert, dass dies durch den Vers in der Sure al-Ma'ida aufgehoben (naskh) wurde. Ebenso sollte es sich mit dem anderen Vers verhalten, da beide früher datiert sind [6] und der Vers am Anfang [7] der Sure al-Ma'ida nach ihnen offenbart wurde. Andere Gelehrte sagten: "Dies ist keine Aufhebung (naskh), denn der Begriff [8] der Götzendiener (al-Mushrikin) in seiner allgemeinen Form [9] umfasst nicht die Leute der Schrift, wie aus seinem Wort hervorgeht..."
(1) In M: "hala'il" (Ehefrauen). (2) Von Abd al-Razzaq ausgegeben in: Kapitel über die Heirat von Frauen der Leute der Schrift, aus dem Buch der Leute der Schrift und dem Buch der Ehe. Al-Musannaf 6/78, 79, 7/176, 177. Und von Ibn Abi Schaiba in: Kapitel über denjenigen, der die Heirat mit Frauen der Leute der Schrift gestattet, aus dem Buch der Ehe. Al-Musannaf 4/158. Und von Sa'id ibn Mansur in: Kapitel über die Heirat einer Jüdin oder Christin. Al-Sunan 1/193, 194. Und von al-Baihaqi in: Kapitel über das Verbot der Ehefrauen der Götzendiener..., aus dem Buch der Ehe. Al-Sunan al-Kubra 7/172. (3) Sure al-Baqara 221. (4) Sure al-Mumtahina 10. (5) Sure al-Ma'ida 5. (6) Im Original steht eine Ergänzung: "muttafiqatan" (übereinstimmend). (7) In A, B, M: "akhir" (letzter/hinterer). (8) In A, M: "lafz" (Ausdruck). (9) In M: "bi-itlaq" (in der allgemeinen Form).