Kapitel über die Großmütter
1014 - Problem: Abu al-Qasim, möge Gott seiner gnädig sein, sagte: "Der Großmutter steht, wenn keine Mutter vorhanden ist, ein Sechstel zu."
Abu Bakr ibn al-Mundhir sagte: Die Gelehrten sind sich einig, dass der Großmutter ein Sechstel zusteht, wenn der Verstorbene keine Mutter hat. Andere haben eine abweichende Überlieferung von Ibn Abbas berichtet, wonach sie den Status der Mutter einnimmt, weil sie von ihr abstammt und daher an ihre Stelle tritt, so wie der Großvater an die Stelle des Vaters tritt. Unser Beweis ist das, was Qabisa ibn Dhu'ayb berichtete: Er sagte, eine Großmutter kam zu Abu Bakr und forderte ihr Erbe. Er antwortete: "Du hast im Buch Gottes, des Erhabenen, keinen Anteil, und mir ist in der Sunna des Gesandten Gottes – Friede und Segen seien auf ihm – nichts für dich bekannt. Kehre jedoch um, bis ich die Leute befrage." Al-Mughira ibn Shu'ba sagte daraufhin: "Ich war beim Gesandten Gottes – Friede und Segen seien auf ihm – zugegen, als er ihr ein Sechstel gab." Er (Abu Bakr) fragte: "War noch jemand bei dir?" Da bezeugte Muhammad ibn Maslama dies für sie, und Abu Bakr gewährte es ihr. Als Umar (als Kalif) folgte, kam eine andere Großmutter. Er sagte: "Du hast im Buch Gottes keinen Anteil, und das Urteil, das gefällt wurde, galt nicht dir, und ich werde an den Pflichtteilen nichts hinzufügen. Aber es ist dieses Sechstel; wenn ihr beide zusammentrefft, so gehört es euch beiden, und welche von euch auch immer allein ist, für die ist es." Dies ist von Malik in seinem "Muwatta", von Abu Dawud und von al-Tirmidhi überliefert worden. Letzterer sagte: Ein guter, authentischer Hadith. Was den Großvater betrifft, so nimmt er nicht in allen seinen Zuständen den Platz des Vaters ein, wie wir bereits dargelegt haben. Die Gelehrten sind sich einig, dass die Mutter die Großmütter aus allen Richtungen ausschließt. Ibn Burayda hat von seinem Vater überliefert, dass der Prophet – Friede und Segen seien auf ihm – der Großmutter ein Sechstel gab, wenn...
1015 - Problem: Er sagte: "Genauso ist es, wenn sie zahlreich sind; sie erhalten als Pflichtteil nicht mehr als ein Sechstel."
Die Gelehrten sind sich einig, dass das Erbe der Großmütter ein Sechstel beträgt, auch wenn sie zahlreich sind, aufgrund der Nachricht, die wir bereits zitiert haben, und weil Umar sie daran teilhaben ließ. Ähnliches wurde von Abu Bakr, möge Gott mit ihm zufrieden sein, berichtet. Sa'id überlieferte, dass Sufyan und Hushaym von Yahya ibn Sa'id von al-Qasim ibn Muhammad berichteten, er sagte: Zwei Großmütter kamen zu Abu Bakr, möge Gott mit ihm zufrieden sein, und er gab der Mutter der Mutter das Erbe, nicht aber der Mutter des Vaters. Da sagte Abd al-Rahman ibn Suhayl ibn Haritha zu ihm, der an der Schlacht von Badr teilgenommen hatte: "O Nachfolger des Gesandten Gottes, du hast derjenigen gegeben, die, wenn sie stürbe, nicht von ihr erben würde, und derjenigen verwehrt, die, wenn sie stürbe, von ihr erben würde!" Da teilte Abu Bakr das Sechstel zwischen ihnen auf. Und weil sie eine Anzahl von Personen sind, an der kein männlicher Erbe beteiligt ist, ist es gleich, ob sie zahlreich oder einzeln auftreten, wie bei den Ehefrauen. Die Aussage von al-Khiraqi "sie erhalten als Pflichtteil nicht mehr als ein Sechstel" ist so zu verstehen, dass eine Erhöhung durch die Rückverteilung (Radd) ausgeschlossen werden soll, denn bei der Rückverteilung erhalten sie mehr als ein Sechstel, wie wir bereits erwähnt haben.
Abschnitt: Es besteht unter den Gelehrten kein Dissens über das Erbrecht zweier Großmütter: der Mutter der Mutter und der Mutter des Vaters. Ebenso verhält es sich, wenn sie weiter entfernt sind und im Grad der Verwandtschaft gleichstehen, wie die Mutter der Mutter der Mutter und die Mutter der Mutter des Vaters, außer was von Dawud überliefert wurde, dass er der Mutter der Mutter des Vaters nichts vererbt, weil sie ihn nicht beerbt und er sie nicht beerbt und weil sie im Bericht nicht erwähnt wird. Unser Beweis ist, dass der Prophet – Friede und Segen seien auf ihm –
(1) In M: "fa-ma". (2) Ausgeführt von Abu Dawud im Kapitel über die Großmutter aus dem Buch der Erbfolgeregeln. Sunan Abi Dawud 2/109, 110. Und al-Tirmidhi im Kapitel über das, was bezüglich des Erbes der Großmutter überliefert wurde, aus den Kapiteln der Erbfolgeregeln. Aridat al-Ahwadhi 8/251, 252. Und Imam Malik im Kapitel über das Erbe der Großmutter aus dem Buch der Erbfolgeregeln. Al-Muwatta 2/513. Ebenso ausgeführt von Ibn Majah im Kapitel über das Erbe der Großmutter aus dem Buch der Erbfolgeregeln. Sunan Ibn Majah 2/909, 910.
بابُ الْجَدَّاتِ
١٠١٤ - مسألة؛ قال أبو الْقاسِمِ، رحمه اللَّه: (وَللْجَدَّةِ إِذَا لَمْ تَكُنْ أُمٌّ السُّدُسُ)
قال أبو بكرِ ابنُ الْمُنْذِرِ: أجْمَعَ أَهْلُ الْعِلْمِ على أنَّ لِلْجَدَّةِ السُّدُسَ إِذا لم يَكُن لِلْمَيِّتِ أُمٌّ. وحَكَى غَيْرُه رِوَايَةً شَاذَّةً عن ابْنِ عَبَّاسٍ، أَنَّهَا بِمْنَزِلَةِ الْاُمِّ؛ لِأَنَّهَا تُدْلِى بها، فقَامَتْ مَقَامَها، كالْجَدِّ يَقُومُ مَقامَ الْأَبِ. ولَنا، ما رَوَى قَبِيصَةُ بنُ ذُؤَيْبٍ، قالَ: جَاءَتِ الْجَدَّةُ إِلى أبى بكرٍ، تَطْلُبُ مِيرَاثَها، فقال: مَالَكِ في كِتابِ اللهِ عَزَّ وَجَلَّ شَىءٌ، وَما أَعْلمُ لك في سُنَّةِ رسولِ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- شَيْئًا، ولَكِنْ ارْجِعِى حتى أَسْأَلَ النَّاسَ. فقال الْمُغِيرَةُ بنُ شُعْبَةَ: حَضَرْتُ رسولَ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- أَعْطَاهَا السُّدُسَ. فقال: هل معكَ غَيْرُك؟ فشَهِدَ له محمدُ بنُ مَسْلَمَةَ، فأمْضَاهُ لها أَبو بكرٍ، فلَمَّا كان عمرُ، جاءَتِ الْجَدَّةُ الْاُخْرَى، فقال: مالكِ في كِتابِ اللهِ شَىءٌ، وما (١) كَانَ الْقَضَاءُ الذي قُضِىَ به إِلَّا في غَيْرِكِ، وما أنا بِزَائِدٍ في الْفَرَائِضِ شَيْئًا، ولَكِنْ هو ذاك السُّدُسُ، فإِنِ اجْتَمَعْتُمَا فهو لَكُمَا، وأَيَّتُكُمَا خَلَتْ به فهو لها. رَوَاهُ مَالِكٌ، في "مُوَطَّئِهِ"، وأبو دَاوُدَ، والتِّرْمِذِىُّ (٢). وقال: حَدِيثٌ حَسَنٌ صَحِيحٌ. وأمَّا الْجَدُّ فلا يَقُومُ مَقامَ الْأَبِ في جَمِيعِ أَحْوَالِه على مَا ذَكَرْنَاهُ. وَأَجْمَعَ أَهْلُ الْعِلْمِ على أَنَّ الْأُمَّ تَحْجُبُ الْجَدَّاتِ مِنْ جَمِيعِ الْجِهَاتِ. وقد رَوَى ابْنُ بُرَيْدَةَ، عن أَبِيهِ، أَنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- جَعَلَ لِلْجَدَّةِ السُّدُسَ إِذا لم
(١) في م: "فما".(٢) أخرجه أبو داود، في: باب في الجدة، من كتاب الفرائض. سنن أبي داود ٢/ ١٠٩، ١١٠. والترمذي، في: باب ما جاء في ميراث الجدة، من أبواب الفرائض. عارضة الأحوذى ٨/ ٢٥١، ٢٥٢. والإِمام مالك، في: باب ميراث الجدة، من كتاب الفرائض. الموطأ ٢/ ٥١٣.كما أخرجه ابن ماجه، في: باب ميراث الجدة، من كتاب الفرائض. سنن ابن ماجه ٢/ ٩٠٩، ٩١٠.