ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 9 · Seite 553

Übersetzung · DE

sowie Abu Hanifa, Malik und ash-Shafi'i. Ibn Abd al-Barr sagte: Dies ist die Ansicht der Gesamtheit der Gelehrten der Metropolen und der Mehrheit der Gelehrten; was davon abweicht, ist eine Absonderlichkeit (shudhudh), die nicht als abweichende Lehrmeinung zählt. Uns hat keine Überlieferung über die Erlaubnis dessen erreicht, außer von Tawus. Die Begründung für seine Ansicht ist die Allgemeinheit des Wortes Gottes, des Erhabenen: {Und die verheirateten Frauen, außer denen, die eure rechte Hand besitzt} (7). Und die andere Versstelle (8). Abu Sa'id berichtete, dass der Gesandte Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – am Tag von Hunayn ein Heer in Richtung Autas (9) entsandte. Sie machten dort Gefangene (sabaya). Es schien so, als hätten einige Gefährten des Gesandten Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – Bedenken gehabt, mit ihnen zu verkehren, wegen ihrer Ehemänner von den Götzendienern. Daraufhin sandte Gott, der Erhabene und Mächtige, in dieser Angelegenheit herab: {Und die verheirateten Frauen, außer denen, die eure rechte Hand besitzt}. Er sagte: Sie sind ihnen also erlaubt, wenn ihre Wartezeit verstrichen ist. Von ihm wird ebenfalls überliefert, dass der Gesandte Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – bezüglich der Gefangenen von Autas sagte: "Eine Schwangere darf nicht begattet werden, bis sie entbunden hat, und eine, die nicht schwanger ist, bis sie eine Menstruation gehabt hat." Beide Hadithe überlieferte Abu Dawud (11), und es ist ein authentischer (sahih) Hadith. Sie [die Gefangenen] waren Götzendienerinnen. Dies ist ein offensichtlicher Beleg für ihre Erlaubnis. Zudem waren die Gefangenen der Gefährten zur Zeit des Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – mehrheitlich ungläubige Araberinnen, die Götzendienerinnen waren, und sie sahen darin kein Verbot, und es wurde vom Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – kein Verbot bezüglich ihrer überliefert, noch befahl er den Gefährten, sie zu meiden. Abu Bakr übergab Salama ibn al-Akwa' eine Frau aus der Kriegsbeute, die er ihm als Anteil (nafal) zusprach, und 'Umar und sein Sohn nahmen [ebenfalls] von den Gefangenen der Hawazin, [ebenso wie andere] (12) der Gefährten, und die Hanafiyya, die Mutter von Muhammad ibn al-Hanafiyya, von...

Anmerkungen

(6) Im Original: "wa-la" (und nicht). (7) Sure an-Nisa' 24. (8) Diejenige, die bereits am Anfang der Rechtsfrage vorangegangen ist. (9) Autas: ein Ort auf drei Tagesreisen von Mekka entfernt. (10) In M: "minhum" (von ihnen). (11) Beide überliefert von Abu Dawud in: Kapitel über den Beischlaf mit Gefangenen, aus dem Buch der Eheschließung. Sunan Abi Dawud 1/497. Ebenso überlieferte den ersten Muslim in: Kapitel über die Erlaubnis des Beischlafs mit einer Gefangenen nach der Feststellung ihrer Freileibigkeit..., aus dem Buch des Stillens. Sahih Muslim 2/1079, 1080. Und an-Nasa'i in: Kapitel zur Auslegung des Wortes Gottes, des Erhabenen: {Und die verheirateten Frauen, außer denen, die eure rechte Hand besitzt}, aus dem Buch der Eheschließung. al-Mujtaba 6/91. Den zweiten überlieferte ad-Darimi in: Kapitel über die Feststellung der Freileibigkeit der Sklavin, aus dem Buch der Scheidung. Sunan ad-Darimi 2/171, und Imam Ahmad in: al-Musnad 3/28, 62, 87. (12) In M: "wa-ghayruhuma" (und andere als diese beiden).

ZurückBand 9 · Seite 553Weiter
Zurück9·553Weiter