1164 – Rechtsfrage: Er sagte: "Und wer um eine Frau wirbt, die sich ihm nicht zugeneigt hat, dem ist es erlaubt, um sie zu werben."
Khitba (mit Kasra) ist die Werbung des Mannes um eine Frau, um sie zu heiraten. Khutba (mit Damma) ist das Lob Gottes und die Schahada (Glaubensbekenntnis). Der Zustand der umworbenen Frau unterteilt sich in drei Kategorien:
Erstens: Dass sie sich dem Werber zuneigt und ihm antwortet, oder ihrem Vormund (Wali) die Erlaubnis erteilt, ihm zuzustimmen oder ihn zu verheiraten. In diesem Fall ist es einem anderen als dem ursprünglichen Werber verboten, um sie zu werben, aufgrund dessen, was Ibn 'Umar überlieferte, dass der Prophet – Gott segne ihn und gewähre ihm Frieden – sagte: "Keiner von euch soll um eine Frau werben, um die sein Bruder bereits wirbt." Und von Abu Huraira, dass der Prophet – Gott segne ihn und gewähre ihm Frieden – sagte: "Keiner von euch soll um eine Frau werben, um die sein Bruder bereits wirbt, bis er entweder geheiratet hat oder davon ablässt." Beide Überlieferungen sind konsensual anerkannt (Muttafaq 'alaih). Zudem liegt darin eine Schädigung des ersten Werbers und das Herbeiführen von Feindschaft unter den Menschen. Deshalb hat der Prophet – Gott segne ihn und gewähre ihm Frieden – den Verkauf eines Mannes über den Verkauf seines Bruders untersagt. Wir kennen hierin keinen Dissens unter den Gelehrten, außer dass eine Gruppe das Verbot als bloße Missbilligung (Karaha) auslegte, doch der offenkundige Wortlaut ist vorrangig.
Zweitens: Dass sie ihn zurückweist oder sich ihm nicht zuneigt. In diesem Fall ist es erlaubt, um sie zu werben, aufgrund dessen, was Fatima bint Qais überlieferte, dass sie zum Propheten – Gott segne ihn und gewähre ihm Frieden – kam und erwähnte, dass Mu'awiya und Abu Jahm um sie geworben hatten. Da sagte der Gesandte Gottes – Gott segne ihn und gewähre ihm Frieden –: "Was Mu'awiya angeht, so ist er ein Habenichts ohne Vermögen, und was Abu Jahm angeht, so legt er seinen Stab niemals von seiner Schulter ab. Heirate Usama bin Zaid." Dies ist konsensual anerkannt (Muttafaq 'alaih). Der Prophet – Gott segne ihn und gewähre ihm Frieden – warb also um sie, nachdem sie ihm von der Werbung durch Mu'awiya und Abu Jahm berichtet hatte. Zudem wäre ein Verbot der Werbung in diesem Fall eine Benachteiligung für sie, denn es gibt niemanden, der verhindern könnte, dass eine Frau heiratet, außer durch sein Werben um sie. Ebenso verhält es sich, wenn er ihr während ihrer Wartezeit ('Idda) durch eine Andeutung den Hof macht und sagt: "Entgehe mir nicht selbst." Und ähnliche Dinge; die Werbung um sie ist in solchen Fällen nicht verboten, da in der Geschichte von Fatima überliefert ist, dass der Prophet – Gott segne ihn und gewähre ihm Frieden –
(1) Die Herleitung beider Überlieferungen wurde bereits auf 6/306, 307 angegeben. Die Herleitung der ersten Überlieferung im Sahih Muslim ist von 2/1028 auf 2/1029 zu korrigieren. 'Aridat al-Ahwadhi von 1/480 auf 5/70. (2) Die Geschichte von Fatima bint Qais wurde bereits auf 6/307 hergeleitet. Hinzu kommt: Al-Bukhari überlieferte sie im Kapitel: "Die Geschichte der Fatima bint Qais" aus dem Buch der Scheidung. Sahih al-Bukhari 7/64, 75. Und Muslim im Kapitel: "Die dreimal geschiedene Frau hat keinen Anspruch auf Unterhalt" aus dem Buch der Scheidung. Sahih Muslim 2/1114. Ebenso überlieferte sie ad-Darimi im Kapitel: "Das Verbot, um eine Frau zu werben, um die ein Bruder bereits wirbt" aus dem Buch der Ehe. Sunan ad-Darimi 2/135, 136. Und Imam Ahmad im Musnad 6/412.
١١٦٤ - مسألة؛ قال: (وَمَنْ خطَبَ امْرَأَةً، فَلَمْ تَسْكُنْ إِلَيْهِ، فَلِغَيْرِه خِطْبَتُهَا)
الخِطْبةُ، بالكَسْرِ: خِطْبةُ الرَّجُلِ المرأةَ لِيَنْكِحَها. والخُطْبةُ، بالضَّمِّ: هى حَمْدُ اللَّه، والتَّشَهُّد؛ ولا يَخْلُو حالُ المَخْطوبةِ من ثلاثةِ أقسامٍ:
أحدها: أن تَسْكُنَ إلى الخاطبِ لها، فتُجِيبَه، أو تَأْذَنَ لِوَلِيِّها فى إجَابَتِه أو تَزْوِيجِه، فهذه يَحْرُمُ على غيرِ خاطِبِها خِطْبَتُها؛ لما رَوَى ابنُ عمرَ، أَنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- قال: "لَا يَخْطُبْ أحَدُكُم عَلَى خِطْبةِ أَخِيهِ". وعن أبى هريرةَ، عن النبى -صلى اللَّه عليه وسلم- قال: "لا يَخْطُبْ أحَدُكُمْ عَلَى خِطْبةِ أخِيهِ، حَتَّى يَنْكِحَ أو يَتْرُكَ". مُتَّفَقٌ عليهما (١). ولأنَّ فى ذلك إفْسادًا على الخاطِبِ الأوَّلِ، وإيقاعَ العَداوةِ بين النَّاسِ، ولذلك نَهَى النَّبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- عن بَيْعِ الرَّجُلِ على بَيْعِ أخِيه. ولا نعلمُ فى هذا خِلافًا بين أهلِ العلمِ، إلَّا أن قَوْمًا حَمَلُوا النَّهْىَ على الكَرَاهةِ، والظَّاهرُ أَوْلَى.
القسم الثانى: أن تَرُدَّهُ أو لا تَرْكَنَ إليه. فهذه يَجُوزُ خِطْبَتُها؛ لما رَوَتْ فاطمةُ بنت قَيْسٍ، أنَّها أتَتِ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، فذَكَرَتْ أَنَّ مُعَاوِيةَ وأبا جَهْمٍ خَطَباها، فقال رسولُ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم-: "أمَّا مُعَاوِيةُ فصُعْلُوكٌ لَا مَالَ لَه، وأمَّا أبُو جَهْمٍ، فَلَا يَضَعُ عَصَاهُ عَنْ عَاتِقِهِ، أنْكِحِى أُسَامَةَ بْنَ زَيْدٍ". مُتَّفَقٌ عليه (٢). فخَطَبها النَّبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- بعد إخْبارِها إياه بخِطْبةِ مُعاوِيةَ وأبى جَهْمٍ لها، ولأنَّ تحريمَ خِطْبَتِها على هذا الوَجْهِ إضرارٌ بها، فإنَّه لا يشاءُ أحدٌ أن يَمْنَعَ المرأةَ النِّكاحَ إلَّا مَنَعَها بخِطْبَتِه إيَّاها، وكذلك لو عَرَّضَ لها فى عِدَّتِها بالخِطْبةِ، فقال: لا تَفُوتِينِى بنَفْسِكِ. وأشْباهِ هذا، لم تَحْرُمْ خِطْبَتُها؛ لأنَّ فى قِصَّةِ فاطمةَ أَنَّ النبىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم-
(١) تقدم تخريجهما فى ٦/ ٣٠٦، ٣٠٧. ويعدل فى تخريج الأول صحيح مسلم ٢/ ١٠٢٨ إلى ٢/ ١٠٢٩. وعارضة الأحوذى ١/ ٤٨٠ إلى ٥/ ٧٠.(٢) قصة فاطمة بنت قيس تقدم تخريجها فى: ٦/ ٣٠٧.ويضاف إليه: أخرجها البخارى، فى: باب قصة فاطمة بنت قيس، من كتاب الطلاق. صحيح البخارى ٧/ ٦٤، ٧٥. ومسلم، فى: باب المطلقة ثلاثا لا نفقة لها، من كتاب الطلاق. صحيح مسلم ٢/ ١١١٤.كما أخرجه الدارمى، فى: باب النهى عن خطبة الرجل على خطبة أخيه، من كتاب النكاح. سنن الدارمى ٢/ ١٣٥، ١٣٦. والإمام أحمد، فى: المسند ٦/ ٤١٢.