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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 9 · Seite 568Der dritte Teil

Übersetzung · DE

zu ihr sagte: "Entgehe uns nicht selbst." Er missbilligte die Werbung von Abu Jahm und Mu'awiya um sie nicht. Ibn 'Abd al-Barr erwähnte, dass Ibn Wahb mit seiner Überlieferungskette von al-Harith bin Sa'd bin Abi Dhubab überlieferte, dass 'Umar bin al-Khattab um eine Frau warb, um die bereits Jarir bin 'Abd Allah, Marwan bin al-Hakam und 'Abd Allah bin 'Umar geworben hatten. Er trat bei der Frau ein, als sie in ihrem Haus saß, und 'Umar sagte: "Jarir bin 'Abd Allah wirbt um dich, und er ist der Herr der Bewohner des Ostens; Marwan wirbt um dich, und er ist der Herr der Jugend von Quraisch; 'Abd Allah bin 'Umar wirbt um dich, und er ist der, den ihr kennt; und 'Umar bin al-Khattab wirbt um dich." Da schlug die Frau den Vorhang zurück und sagte: "Ist der Befehlshaber der Gläubigen im Ernst?" Er sagte: "Ja." Sie sagte: "Dann habe ich mich dem Befehlshaber der Gläubigen anvertraut (geheiratet)." So verheirateten sie sie mit ihm. Hier hat 'Umar also um eine Frau geworben, um die bereits einer nach dem anderen geworben hatte, bevor er wusste, was die Frau bezüglich des Ersten gesagt hatte.

Die dritte Kategorie: Wenn von der Frau etwas wahrgenommen wird, das auf Zustimmung und Zuneigung hindeutet, jedoch nur als Andeutung und nicht explizit, wie etwa ihr Ausspruch: "Du bist mir sehr recht, und ich habe keine Abneigung gegen dich." Dies fällt unter das Urteil der ersten Kategorie; es ist für einen anderen als ihn nicht erlaubt, um sie zu werben. Dies ist die offensichtliche Lehrmeinung von al-Khiraqi und die offensichtliche Lehrmeinung von Ahmad; denn er sagte: "Wenn sie einander zugeneigt sind, ist es für niemanden erlaubt zu werben." Auf diese Zuneigung wird mal durch Andeutungen und mal durch explizite Aussagen geschlossen. Der Qadi sagte: "Die offensichtliche Auffassung von Ahmad ist die Erlaubnis, um sie zu werben." Dies ist auch die Lehrmeinung von asch-Schafi'i in seiner neuen Schule (al-Jadid), aufgrund des Hadith von Fatima, in dem der Prophet – Gott segne ihn und gewähre ihm Frieden – um sie warb. Sie nahmen an, dass aus ihren Worten eine Zuneigung zu einem der beiden hervorging. Der Qadi begründete dies mit seiner Werbung um sie, noch bevor er sie fragte, ob er von ihr etwas wahrgenommen habe, das auf Zustimmung hindeutete oder nicht. Wir aber halten uns an die Allgemeinheit seines Ausspruchs – Friede sei auf ihm: "Keiner von euch soll um eine Frau werben..."

Anmerkungen

(3) In A, B und M: "Dayyan". Al-Dhahabi erwähnte in "al-Mushtabih" 283 Sa'd bin Abi Dhubab und sagte: "Er war ein Gefährte (Sahabi). Zu seinen Nachkommen zählt al-Harith bin 'Abd ar-Rahman bin Abi Dhubab al-Madani." Ibn Hajar verzeichnete ihn in "Tahdhib at-Tahdhib" 2/147 und nannte ihn: al-Harith bin 'Abd ar-Rahman bin 'Abd Allah bin Sa'd bin Abi Dhubab. Dies könnte die hier genannte Person sein. (4) Fehlt in der Vorlage, B und M. (5) Ibn Kathir schrieb es Ibn 'Asakir zu. Siehe "al-Bidaya wa an-Nihaya" 8/257. (6) In A: "yudill" (deutet hin).

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