drei Großmütter (4) einsetzte. Zwingend muss es sich bei ihnen um die Mutter der Mutter des Vaters oder um eine, die noch höher in der Abstammung steht, handeln. Was Dawud erwähnte, ist ein Analogie-Schluss (Qiyas), obwohl er die Analogie nicht akzeptiert; zudem ist es durch den Fall der Mutter der Mutter entkräftet, da diese ihn beerbt, er sie aber nicht beerbt. Zu seiner Aussage, sie sei im Bericht nicht erwähnt: Wir erwidern, dass dies ebenso für die Mutter der Mutter der Mutter gilt. Sie waren sich uneins über das Erbrecht bei einer Anzahl, die über diese beiden hinausgeht: Abu Abdullah neigte dazu, drei Großmütter zu beerben, ohne darüber hinauszugehen. Dies wurde von Ali, Zayd ibn Thabit und Ibn Mas'ud, möge Gott mit ihnen zufrieden sein, überliefert. Ähnliches wurde von Masruq, al-Hasan und Qatada berichtet. Dies vertraten auch al-Awza'i und Ishaq. Von Sa'd ibn Abi Waqqas wurde überliefert, was darauf hinweist, dass nicht mehr als zwei Großmütter beerbt werden. Dies wurde auch von Abu Bakr ibn Abd al-Rahman ibn al-Harith ibn Hisham, Sulayman ibn Yasar, Talha ibn Abd Allah ibn Awf, Rabi'a, Ibn Hurmuz, Malik, Ibn Abi Dhi'b, Abu Thawr und Dawud berichtet. Al-Shafi'i sagte dies in seiner alten Lehrmeinung (Qadim). Von al-Zuhri wurde berichtet, er habe gesagt: "Wir wissen nicht, dass im Islam mehr als zwei Großmütter beerbt wurden." Von Sa'd ibn Abi Waqqas wurde berichtet, dass er das Witr-Gebet mit einer einzigen Rak'a verrichtete, wofür ihn Ibn Mas'ud tadelte. Da sagte Sa'd: "Tadelst du mich, während du drei Großmütter beerbst?" Von Ibn Abbas wurde überliefert, dass er Großmütter beerbte, auch wenn sie zahlreich waren, sofern sie auf derselben Ebene standen, außer derjenigen, die über einen nicht erbenden Vater vermittelt wurde, wie die Mutter des Vaters der Mutter. Ibn Suraqa sagte: "Dies vertritt die Allgemeinheit der Gefährten, abgesehen von wenigen Ausnahmen." Dem schlossen sich al-Hasan, Ibn Sirin, al-Thawri, Abu Hanifa und seine Gefährten an. Dies ist auch die Überlieferung von al-Muzani von al-Shafi'i, möge Gott mit ihm zufrieden sein, und es ist die offensichtliche Meinung von al-Khiraqi, da er drei auf gleicher Ebene stehende Großmütter nannte und dann hinzufügte: "Wenn sie zahlreich sind, gilt das Gleiche." Sie argumentierten, dass die zusätzliche Großmutter eine Großmutter ist, die über eine erbende Person vermittelt wird, weshalb sie erben muss, genau wie eine der drei. Unser Beweis ist das, was Sa'id von Ibn Uyayna, von Mansur, von Ibrahim überlieferte, dass der Prophet – Friede und Segen seien auf ihm – drei
(4) Ausgeführt von al-Darimi im Kapitel über die Großmütter aus dem Buch der Erbfolgeregeln. Sunan al-Darimi 2/358. Von al-Bayhaqi im Kapitel über die Vererbung von drei Großmüttern aus dem Buch der Erbfolgeregeln. Al-Sunan al-Kubra 6/236. Und von al-Daraqutni im Buch der Erbfolgeregeln. Sunan al-Daraqutni 4/91. (5) Im Original, M: "wie eine". (6) Im Kapitel über die Großmütter. Sunan Sa'id ibn Mansur 1/54.