Ehrerbietung, das verstärkte Bedürfnis nach Wahrung ihrer Rechte, die Schonung ihres Herzens und die Erhaltung ihrer Zuneigung, weshalb ein Handeln entgegen diesem nicht zulässig ist. Und Allah weiß es am besten.
1165 - Rechtsfrage; er sagte: "Wenn er ihr gegenüber während ihrer Wartezeit (Idda) eine Andeutung macht, indem er etwa sagt: 'Ich bin an jemandem wie dir interessiert, und wenn sich etwas ergibt, so soll es geschehen', oder ähnliche Worte, die ihr sein Interesse an ihr bekunden, so ist dies kein Problem, solange er es nicht explizit ausspricht."
Die Zusammenfassung dazu ist, dass Frauen in der Wartezeit in drei Kategorien eingeteilt werden: Eine Frau, deren Ehe durch den Tod des Ehemannes, durch eine dreifache Scheidung (Talaq) oder durch eine Auflösung der Ehe aufgrund eines Ehehindernisses, wie etwa durch Stillen, Li'an (Ehegattenverfluchung) oder Ähnlichem, beendet wurde, nach dem sie ihrem Ehemann nicht mehr rechtmäßig ist. Bei dieser Frau ist es erlaubt, während ihrer Wartezeit eine andeutende Werbung um ihre Hand zu machen, gemäß der Aussage Allahs des Erhabenen: 'Es ist für euch kein Vorwurf, wenn ihr den Frauen gegenüber eine andeutende Werbung macht.' Ebenso aufgrund dessen, was Fatima bint Qais berichtete, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) ihr sagte, als ihr Ehemann sie dreimal geschieden hatte: 'Wenn du die Wartezeit beendet hast, dann benachrichtige mich.' In einem anderen Wortlaut: 'Komm mir mit deiner Person nicht zuvor.' In einem weiteren Wortlaut: 'Lass uns nicht mit deiner Person entgehen.' Dies ist eine andeutende Werbung während ihrer Wartezeit. Eine explizite Werbung ist jedoch nicht erlaubt, denn als Allah der Erhabene die Andeutung als erlaubt hervorhob, wies dies auf das Verbot der expliziten Werbung hin. Zudem lässt die explizite Werbung keinen Raum für andere Interpretationen als die Heirat, und man ist nicht davor sicher, dass der Drang danach sie dazu verleitet, das Ende ihrer Wartezeit vor deren tatsächlichem Ablauf zu erklären, wohingegen die Andeutung das Gegenteil bewirkt. Die zweite Kategorie ist die nach einer widerrufbaren Scheidung (Raj'iyya); für niemanden ist es erlaubt, ihr gegenüber eine andeutende oder explizite Werbung zu machen, denn sie steht rechtlich den Ehefrauen gleich, sie ist wie diejenige, die...
(28) In A und B: "sarf" (Abweichung/Wendung). (1) In der Vorlage: "yadullu" (es deutet hin). In B: "yadulluhu" (es deutet ihm hin). (2) In M: "al-mu'taqidat" (die Überzeugungen – Anm.: dies scheint ein Schreibfehler im Original-Druck zu sein für 'al-mu'taddat'). (3) In A und B: "wa-nahwuhu" (und dergleichen). (4) In M: "ba'd" (nach). (5) Sure al-Baqara 235. (6) Die Überlieferungsnachweise wurden bereits erbracht in: 6/307, 308. (7) In der Vorlage: "bi-l-ijaba" (durch die Antwort – Anm.: dies scheint ein Schreibfehler im Original-Druck zu sein für 'bi-l-ibaha').
الاحْتِرامِ، وزِيادةِ الاحْتِياطِ فى رِعايةِ حُقُوقِه، وحِفْظِ قَلْبِه، واسْتِبْقاءِ مَوَدَّتِه، فلا يجوزُ خِلافُ (٢٨) ذلك. واللَّه أعلم.
١١٦٥ - مسألة؛ قال: (وَلَوْ عَرَّضَ لَهَا وَهِىَ فِى الْعِدَّةِ، بأَنْ يَقُولَ: إِنِّى فِى مِثْلِكِ لَرَاغِبٌ. وَإِنْ قُضِىَ شَىْءٌ كَانَ. ومَا أشْبَهَهُ مِنَ الْكَلَامِ، مِمَّا يَدُلُّهَا (١) عَلَى رَغْبَتِهِ فِيهَا، فَلَا بَأْسَ إِذَا لَمْ يُصَرِّحْ)
وجملةُ ذلك أن المُعْتَدَّاتِ (٢) على ثلاثةِ أضْرُبٍ؛ مُعْتَدَّةٌ من وَفاةٍ، أو طَلَاقِ ثلاثٍ، أو فَسْخٍ لِتَحْرِيمِها على زَوْجِها، كالفَسْخِ برَضَاعٍ، أو لِعَانٍ، أو نحوِه (٣) ممَّا لا تَحِلُّ بعدَهُ (٤) لِزَوْجِها، فهذه يجوزُ التَّعْرِيضُ بخِطْبَتِها فى عِدَّتها؛ لقولِ اللَّه تعالى: {وَلَا جُنَاحَ عَلَيْكُمْ فِيمَا عَرَّضْتُمْ بِهِ مِنْ خِطْبَةِ النِّسَاءِ} (٥). ولما رَوَتْ فاطِمةُ بنتُ قَيْسٍ، أَنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، قال لها لمَّا طَلَّقَها زَوْجُها ثَلاثًا: "إذَا حَلَلْتِ فَآذِنِينِى". وفى لفظ: "لَا تَسْبِقينِى بنَفْسِكِ". وفى لفظ: "لَا تَفُوتِينَا بنَفْسِكِ" (٦). وهذا تَعْرِيضٌ بخِطْبَتِها فى عِدَّتِها. ولا يجوزُ التَّصْريحُ؛ لأنَّ اللَّه تعالى لما خَصَّ التَّعْريضَ بالإِباحةِ (٧)، دَلَّ على تَحْرِيمِ التَّصْرِيحِ، ولأنَّ التَّصْريحَ لا يَحْتَمِلُ غيرَ النِّكاحِ، فلا يُؤْمَنُ أن يَحْمِلَها الحِرْصُ عليه على الإِخْبارِ بانْقِضاءِ عِدَّتِها قبلَ انْقِضائِها، والتَّعْريضُ بخِلافِه. القسم الثانى، الرَّجْعِيّةُ، فلا يَحِلُّ لأحدٍ التَّعْريضُ بخِطْبَتِها، ولا التَّصْرِيحُ؛ لأنَّها فى حُكْمِ الزَّوْجاتِ، فهى كالتى
(٢٨) فى أ، ب: "صرف".(١) فى الأصل: "يدل". وفى ب: "يدله".(٢) فى م: "المعتقدات".(٣) فى أ، ب: "ونحوه".(٤) فى م: "بعد".(٥) سورة البقرة ٢٣٥.(٦) تقدم تخريجه فى: ٦/ ٣٠٧, ٣٠٨.(٧) فى الأصل: "بالإجابة".