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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 9 · Seite 581016 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn einige von ihnen näher verwandt sind als andere, geht das Erbe an die am nächsten Verwandten.)

Übersetzung · DE

bei Ahmad und seinen Anhängern. Für die ersten vier bei Abu Hanifa und seinen Anhängern. Die übrigen vier fallen weg, außer in der abweichenden Überlieferung. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass von der Seite der Mutter nur eine erbt und von der Seite des Vaters nur zwei, nämlich jene beiden, deren Erwähnung im Bericht vorkommt, außer bei Abu Hanifa und seinen Anhängern, denn bei ihm erhöht sich mit jedem Grad, um den sie aufsteigen, ihre Anzahl von der Seite des Vaters um eine.

1016 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und wenn einige von ihnen näher verwandt sind als andere, so gebührt das Erbe den näheren von ihnen.)

Wenn eine der beiden Großmütter die Mutter der anderen ist, so sind sich die Gelehrten einig, dass das Erbe der näheren gebührt und die entferntere durch sie ausgeschlossen wird. Wenn sie jedoch von zwei Seiten kommen und die nähere von der Seite der Mutter stammt, so gebührt das Erbe ihr, und sie schließt die entferntere nach der Aussage der Mehrheit aus, außer dem, was von Ibn Mas'ud, Yahya ibn Adam und Sharik überliefert wurde, dass das Erbe zwischen ihnen geteilt wird. Von Ibn Mas'ud wurde überliefert: Wenn sie von zwei Seiten stammen, sind sie gleichgestellt, und wenn sie von einer Seite stammen, so gebührt es der näheren. Damit meint er, dass, wenn eine der beiden Großmütter väterlicherseits die Mutter des Vaters und die andere die Mutter des Großvaters ist, die Mutter des Großvaters durch die Mutter des Vaters ausgeschlossen wird. Die übrigen Gelehrten sind der Ansicht, dass die nähere von der Seite der Mutter die entferntere von der Seite des Vaters ausschließt. Was nun die nähere von der Seite des Vaters betrifft, schließt sie die entferntere von der Seite der Mutter aus? Hierzu gibt es von Ahmad zwei Überlieferungen: Die erste besagt, dass sie sie ausschließt und das Erbe der näheren gebührt. Dies ist die Aussage von 'Ali – Friede sei mit ihm – und eine der beiden Überlieferungen von Zayd. Dies vertraten auch Abu Hanifa und seine Gefährten, die Gelehrten des Irak, und es ist die Aussage von al-Shafi'i. Die zweite Überlieferung von Ahmad besagt, dass es zwischen ihnen geteilt wird. Dies ist die Überlieferung, die von Zayd gesichert ist. Dies vertraten auch Malik und al-Awza'i. Es ist die zweite Aussage von al-Shafi'i, weil der Vater, über den die Großmutter vermittelt wird, die Großmutter von der Seite der Mutter nicht ausschließt, daher ist es bei jener, die über ihn vermittelt wird, erst recht der Fall, dass sie sie nicht ausschließt. Hierin unterscheidet sie sich von der näheren Verwandten von der Seite der Mutter, denn diese wird über die Mutter vermittelt, und sie

Anmerkungen

(1) Ausgefallen in M. (2) In A hier und im Folgenden: "kana". (3) In A: "minhu".

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