Kapitel: Über das Erbe des Großvaters
Abu Dawud (1) überlieferte mit seinem Isnad von Qatada, von al-Hasan, von 'Imran ibn al-Husayn, dass ein Mann zum Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) kam und sagte: "Mein Sohnessohn ist gestorben, was steht mir von seinem Erbe zu?" Er sagte: "Dir steht der sechste Teil zu." Als er sich abwandte, rief er ihn zurück und sagte: "Dir steht ein weiterer sechster Teil zu." Als er sich abwandte, rief er ihn erneut zurück und sagte: "Dir steht der weitere sechste Teil als Zuwendung zu." Qatada sagte: "Wir wissen nicht, wofür er ihn erben ließ." Qatada sagte: "Das Wenigste, was der Großvater geerbt hat, ist der sechste Teil." Von al-Hasan wurde ebenfalls überliefert, dass 'Umar (Allah habe Wohlgefallen an ihm) sagte: "Wer von euch weiß, welchen Anteil der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) dem Großvater zuerkannt hat?" Ma'qil ibn Yasar sagte: "Ich. Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) hat ihm den sechsten Teil zuerkannt." Er fragte: "Mit wem?" Er antwortete: "Ich weiß es nicht." Er sagte: "Mögest du es nicht wissen!" Er sagte: "Was nützt es dann!" Dies überlieferte Sa'id (2) in seinen "Sunan". Abu Bakr ibn al-Mundhir sagte: "Die Gelehrten unter den Gefährten des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sind sich einig, dass der Großvater – der Vater des Vaters – von niemandem außer dem Vater vom Erbe ausgeschlossen wird. Sie stellten den Großvater hinsichtlich des Ausschlusses (Hajb) und des Erbes auf dieselbe Stufe wie den Vater in allen Belangen, außer in drei Dingen: Erstens, ein Ehemann und beide Elternteile. Zweitens, eine Ehefrau und beide Elternteile; hier erhält die Mutter im Falle des Vaters ein Drittel des Restes, während sie ein Drittel des gesamten Vermögens erhalten würde, wenn anstelle des Vaters ein Großvater stünde. Drittens, sie sind sich uneinig über den Großvater im Beisein von vollbürtigen oder väterlicherseits verwandten Brüdern und Schwestern (3). Es besteht unter ihnen jedoch kein Dissens darüber, dass er die Söhne der Brüder und die mütterlich verwandten Kinder ausschließt."
(1) Im Kapitel: "Was über das Erbe des Großvaters berichtet wurde", aus dem Buch der Erbfolgeregeln (Fara'id). Sunan Abi Dawud 2/110. Ebenso von at-Tirmidhi im Kapitel: "Was über das Erbe des Großvaters berichtet wurde", aus den Kapiteln der Erbfolgeregeln, 'Aridat al-Ahwadhi 8/250, 251. Und von Imam Ahmad im Musnad 4/429, 436. (2) Im Kapitel: "Der Großvater", as-Sunan 1/44. Ebenso von al-Bayhaqi im Kapitel: "Das Erbe des Großvaters", aus dem Buch der Erbfolgeregeln, as-Sunan al-Kubra 6/244. (3) In M: "für den Sohn".
بابُ مِيرَاثِ الْجَدِّ
رَوَى أبو دَاوُدَ (١)، بإِسْنَادِهِ عن قَتَادَةَ، عن الْحَسَنِ، عن عِمْرَانَ بْنِ الْحُصَيْنِ، أَنَّ رَجُلًا أتَى النَّبِيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- فقال: إنَّ ابنَ ابنَ ابنِى مَاتَ، فمَالِى مِنْ مِيرَاثِهِ؟ قال: "لَكَ السُّدُسُ". فَلمَّا أدْبَرَ دَعَاهُ، فقال: "إِنَّ لَكَ سُدُسًا آخَرَ". فَلمَّا أدْبَرَ دَعَاهُ، فقال: "إنَّ لَكَ السُّدُسَ الآخَرَ طُعْمَةً". قال قَتَادَةُ: فلا نَدْرِى أىَّ شَىْءٍ وَرَّثَهُ. قال قَتَادَةُ: أقَلُّ شَىْءٍ وَرِثَ الْجَدُّ السُّدُسَ. ورُوىَ عن الحسنِ أيضًا، أنَّ عمرَ، رَضِيَ اللهُ عنهُ قال: أَيُّكمْ يَعْلَمُ ما وَرَّثَ رسولُ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- الْجَدَّ؟ فقال مَعْقِلُ بْنُ يَسَارٍ: أنا، وَرَّثَهُ رسولُ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- السُّدُسَ. قال: مَعَ مَنْ؟ قال: لَا أَدْرِى. قال: لا دَرَيْتَ. قال: فما يُغْنِى إِذًا! رَواهُ سَعِيدٌ (٢)، فِي "سُنَنِهِ". قال أبو بكر ابنُ المُنْذِرِ: أَجْمَعَ أهْلُ العِلْمِ مِنْ أَصْحَابِ رَسولِ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- على أَنَّ الْجَدَّ أبا الأَبِ، لا يَحْجُبُهُ عنِ الميرَاثِ غيرُ الأَبِ، وأَنْزَلُوا الْجَدَّ في الحَجْبِ والميراثِ مَنْزِلَةَ الأَبِ في جَمِيعِ المَواضِعِ، إِلَّا فِي ثلاثةِ أَشياءَ؛ أَحدُها، زَوْجٌ وأَبَوانِ. والثَّانِيَةُ، زَوْجَةٌ وأَبَوَانِ، لِلْأُمِّ ثُلُثُ الباقِى فِيهما مع الأبِ، وَثُلُثُ جَمِيعِ المالِ لو كان مَكانَ الأبِ جَدٌّ. والثالِثَةُ، اخْتَلَفُوا فِي الْجَدِّ مع الإِخْوَةِ والأَخَوَاتِ لِلْأَبَوَيْنِ أو للأبِ (٣). ولا خِلَافَ بينهم في إِسْقَاطِهِ بَنِى الإِخْوَةِ ووَلَدَ الأُمِّ،
(١) في: باب ما جاء في ميراث الجد، من كتاب الفرائض. سنن أبي داود ٢/ ١١٠.كما أخرجه الترمذي، في: باب ما جاء في ميراث الجد، من أبواب الفرائض. عارضة الأحوذى ٨/ ٢٥٠، ٢٥١. والإِمام أحمد، في: المسند ٤/ ٤٢٩، ٤٣٦.(٢) في: باب الجد، السنن ١/ ٤٤.كما أخرجه البيهقي، في: باب ميراث الجد، من كتاب الفرائض. السنن الكبرى ٦/ ٢٤٤.(٣) في م: "للابن".