Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1020 - Rechtsfrage: Abū al-Qāsim sagte: (Die Ansicht von Abū ʿAbd Allāh, möge Allah Erbarmen mit ihm haben, bezüglich des Großvaters ist die Meinung von Zayd ibn Thābit, möge Allah mit ihm zufrieden sein: Wenn Brüder, Schwestern und ein Großvater vorhanden sind, teilt der Großvater [das Erbe] wie ein Bruder, bis ein Drittel für ihn vorteilhafter ist. Wenn ein Drittel für ihn vorteilhafter ist, erhält er ein Drittel des gesamten Nachlasses.) · ShamelaTranslate