Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1029 – Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn eine Tochter, eine Schwester und ein Großvater vorhanden sind, erhält die Tochter die Hälfte, und der Rest wird zwischen dem Großvater und der Schwester in drei Anteile aufgeteilt; der Großvater erhält zwei Anteile und die Schwester einen Anteil.) · ShamelaTranslate