Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1030 – Rechtsfrage: Er sagte: (Die Dhu al-Arham erben; wer keinen festen Erbteil hat, wird in die Position des Verwandten gestellt, der einen festen Anteil hat und ihm ähnlich ist. So wird der mütterliche Onkel an die Stelle der Mutter gesetzt und die väterliche Tante an die Stelle des Vaters. Von Abu Abd Allah, möge Allah ihm gnädig sein, gibt es eine weitere Überlieferung, dass sie an die Stelle des väterlichen Onkels gesetzt wird. Die Tochter des Bruders wird an die Stelle des Bruders gesetzt, und jeder Verwandte ohne festen Erbteil wird auf diese Weise behandelt.) · ShamelaTranslate