Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1033 - Rechtsproblem (Mas'ala): Er sagte: (Wenn es einen Sohn einer Schwester und eine Tochter einer anderen Schwester gibt, erhält der Sohn der Schwester die Hälfte seiner Mutter und die Tochter der anderen Schwester die Hälfte ihrer Mutter. Wenn es einen Sohn, eine Schwestertochter und eine weitere Schwestertochter gibt, teilen sich der Sohn und die Schwestertochter die Hälfte, und die andere Schwestertochter erhält die Hälfte) · ShamelaTranslate