823 – Harb ibn Isma'il al-Kirmani berichtete mir, er sagte: Ich fragte Ishaq, das heißt ibn Rahawayh, und sagte: „Ein Mann hat einem anderen ein Buch gestohlen, das die Ansicht Jahms oder die Ansicht der Qadariyya enthielt?“ Er sagte: „Er soll es wegwerfen.“ Ich sagte: „Er wurde gefasst, bevor er es verbrennen oder wegwerfen konnte; trifft ihn dafür das Strafmaß der Handamputation (Qat')?“ Er sagte: „Es gibt kein Qat' gegen ihn.“ Ich sagte zu Ishaq: „Ein Mann hat ein Buch bei sich, das die Ansicht des Irja', der Qadariyya oder eine andere Neuerung (Bid'a) enthält, und ich habe es mir von ihm ausgeliehen. Als es dann in meiner Hand war, habe ich es verbrannt oder zerrissen?“ Er sagte: „Dich trifft keine Schuld.“