1246 - Er sagte: Es erzählte uns Abu Abd Allah, er sagte: Es berichtete uns Mu'awiya ibn Amr, er sagte: Es berichtete uns Abu Ishaq, von al-A'mash, von Abu Salih, von Abu Huraira, vom Propheten, Segen und Heil seien auf ihm, er sagte: „Wenn der Ehebrecher Ehebruch begeht, begeht er ihn nicht als Gläubiger; wenn er stiehlt, stiehlt er nicht als Gläubiger; und wenn er Wein trinkt, trinkt er ihn nicht als Gläubiger. Doch die Reue ist ihm danach dargeboten.“
1247 - Er sagte: Es erzählte uns Abu Abd Allah, er sagte: Es berichtete uns Mu'awiya, er sagte: Es berichtete uns Abu Ishaq, von al-Awza'i, von al-Zuhri, von Abu Salama, Sa'id ibn al-Musayyib und Abu Bakr ibn al-Harith, von Abu Huraira, Ähnliches, jedoch fügte er hinzu: „Wenn er sich eine Beute von hohem Wert aneignet, während die Gläubigen ihre Blicke auf ihn richten, so ist er nicht als Gläubiger, wenn er sie sich aneignet.“ Er erwähnte in seinem Hadith die Reue nicht.