Die Bestätigung des Sitzens (al-ǧulūs) durch die Altvorderen (as-salaf) wurde bereits erwähnt, ebenso wie kurz zuvor die Aussage seines Lehrers as-Saʿdī bezüglich dessen, was von den Altvorderen hierzu überliefert wurde. Wir sind Leute der Nachfolge (ittibāʿ) und der Ergebenheit (taslīm) gegenüber unseren rechtschaffenen Altvorderen (as-salaf aṣ-ṣāliḥ), und wir werden weder wissender noch gottesfürchtiger gegenüber Allah, dem Erhabenen, sein als sie. Und Allah weiß es am besten.
Wisse ferner, dass mir kein einziger der Imame der Altvorderen oder der nach ihnen kommenden Imame der Leute der Sunna und der Überlieferung (Ahl as-Sunna wa-l-Aṯar) bekannt ist, der die Zuschreibung des Sitzens (al-ǧulūs) oder des Platznehmens (al-quʿūd) für Allah, den Erhabenen, in einer Seiner Erhabenheit angemessenen Weise abgelehnt hätte. Vielmehr wurde die Ablehnung dieser Bedeutungen erst durch die Leute der Entleerung (Ahl at-Taʿṭīl) und der Entstellung (at-Taḥrīf) der Texte über die göttlichen Attribute bekannt – namentlich die Ǧahmiten, Aschʿariten und andere, sowie jene Späteren, die von ihnen beeinflusst wurden oder sich übermäßig in deren Bücher vertieften!
Hierzu gehören:
1 - Ibn Fūrak sagte in »Muškil al-Ḥadīṯ« (S. 391): „Wisse, dass die Beschreibung Allahs – Erhaben sei Sein Gedenken – mit dem Platznehmen (al-quʿūd) etwas ist, das weder durch einen Text aus dem Buch (Koran) noch aus der Sunna belegt ist. Wäre es jedoch belegt, so müsste dies so aufgefasst werden, wie alle anderen Beschreibungen Seiner Taten aufgefasst werden, so wie etwa erwähnt wird, dass Er zum untersten Himmel herabsteigt … usw.“
Ich sage: Das heißt, auf der Grundlage der metaphorischen Deutung (taʾwīl) der Eigenschaft des Herabsteigens (an-nuzūl) und aller anderen göttlichen Attribute, die er in diesem seinem Buch allegorisch deutete und entstellte.
1- an-Nasafī sagte in seinem »Tafsīr« (1/148): „{Der Allerbarmer hat Sich über den Thron erhoben (ar-raḥmānu ʿalā l-ʿarši stawā)} [Sure Ṭā-Hā 20:5]: Das Übersteigen (al-istiwāʾ) kann die Bedeutung von ‚Sitzen‘ (al-ǧulūs) sowie die Bedeutung von ‚Macht‘ und ‚Inbesitznahme‘ (al-istīlāʾ) haben. Ersteres ist für Allah, den Erhabenen, nicht zulässig, aufgrund des Beweises der eindeutigen (muḥkam) Aussage: {Nichts ist Ihm gleich} [Sure aš-Šūrā 42:11].“ [Ende des Zitats].