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Iṯbāt al-Ḥadd von ad-Daštī – Herausgegeben von ʿĀdil Āl Ḥamdān
Band 1 · Seite 215

Übersetzung · DE

und Hadithen, die über die Eigenschaften Gottes des Erhabenen überliefert wurden.

Und dies ist die Rechtsschule aller Gelehrten der Muslime und ihrer Imame, ohne Meinungsverschiedenheit unter ihnen (1).

Anmerkungen

  • (1) Und dies ist ein gewaltiges Prinzip bezüglich der Eigenschaften Gottes, des Erhabenen: dass die Rede auf ihre wörtliche Bedeutung bei den Arabern bezogen wird, in deren Sprache Gott, der Mächtige und Erhabene, uns angesprochen hat, und die Rede wird nicht von ihrer wörtlichen Bedeutung zum Metaphorischen und anderem abgewendet, außer aufgrund eines klaren, offensichtlichen Grundes. Al-Dārimī (280 n. H.), möge Gott Erbarmen mit ihm haben, sagte in „al-Naqḍ“ (S. 111): Und das Sprechen über die Verse der Eigenschaften, die Hadithe, die sie bestätigen, die Verneinung der Ähnlichkeit von ihnen und der Glaube an sie ist nicht erlaubt, außer durch das, was aus der arabischen Sprache gemäß dem Kontext der Rede und ihrer Notwendigkeit bekannt ist, und Gott weiß es am besten. Und er sagte auch (S. 419): Wir haben, Gott dem Erhabenen sei Dank, aus den Sprachen der Araber diese metaphorischen Ausdrücke kennengelernt, die ihr als Täuschung und Irreführung für die Unwissenden genommen habt, womit ihr von Gott, dem Erhabenen, die wörtlichen Bedeutungen der Eigenschaften durch die Gründe der metaphorischen Ausdrücke verneint. Wir sagen jedoch: Das Seltenere aus der Rede der Araber darf nicht über das Häufigere richten; vielmehr wenden wir ihre Bedeutungen dem Häufigeren zu, bis ihr einen Beweis erbringt, dass er damit das Seltenere gemeint hat. Und dies ist die Lehrmeinung, die der Fairness und Gerechtigkeit näher ist, nicht dass den bekannten, bei den Leuten der Einsicht akzeptierten Eigenschaften Gottes widersprochen wird und wir ihre Bedeutungen aufgrund des Grundes der metaphorischen Ausdrücke zu dem abwenden, was noch verwerflicher ist, und wir Gott, dem Erhabenen, mit nichtigen Argumenten und auf die krummste Weise entgegnen. Und ebenso das Offensichtliche des Korans und alle Wortlaute der Überlieferungen: Ihre Bedeutungen werden auf das Allgemeine bezogen, bis jemand, der eine Auslegung vornimmt, mit einem klaren Beweis kommt, dass damit das Spezifische gemeint war; denn Gott, der Erhabene, sagte: {in einer deutlichen arabischen Sprache}. So bestätigten es die Gelehrten als das Allgemeinste und am weitesten Verbreitete bei den Arabern. Wer also davon das Spezifische in das Allgemeine einfügt, gehört zu denjenigen, die dem Mehrdeutigen davon folgen, um Verwirrung zu stiften und seine Auslegung zu suchen; so will er darin einen anderen Weg als den der Gläubigen befolgen. Ende des Zitats. Al-Sijzī (444 n. H.), möge Gott Erbarmen mit ihm haben, sagte in seinem „Sendschreiben an die Leute von Zabīd“ (152): Es ist verpflichtend zu wissen, dass Gott, der Erhabene, wenn Er Sich Selbst mit einer bei den Arabern verständlichen Eigenschaft beschrieben hat und die Ansprache damit an sie in dem erging, was sie untereinander kennen, und Er, gepriesen sei Er, nicht dargelegt hat, dass sie im Gegensatz zu dem steht, was sie verstehen, und der Prophet, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, sie nicht, als er sie übermittelte, mit einer Erklärung erklärte, die dem Offensichtlichen widerspricht, so bleibt sie bei dem, was sie verstehen und kennen. Ende des Zitats.
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