Vierter Abschnitt:
Was vom Gesandten Allahs ﷺ bezüglich der Bestätigung des Sitzens (al-ǧulūs) überliefert wurde.
Hierzu wurden zahlreiche Hadithe überliefert:
Einige davon sind authentisch (ṣaḥīḥ) und gefestigt (ṯābit), welche von den Leuten der Sunna (ahl as-sunna) wohlwollend aufgenommen wurden und die sie als Beweis in der Widerlegung der Dschahmiten (al-ǧahmiyya), den Leugnern der Attribute, anführten.
Andere wiederum sind schwach (ḍaʿīf); sie werden jedoch in diesem Kapitel zur Unterstützung herangezogen, da sie eine Grundlage (aṣl) und unterstützende Zeugnisse (šāhid) in anderen Hadithen haben, die sie bestätigen.
Zu diesen Hadithen gehören:
In einem anderen Wortlaut: „Wenn sich der Herr, mächtig und majestätisch ist Er, auf Seinen Schemel setzt.“
[Die Quellenangabe erfolgt unter der Nummer (36)].
Ibn Taimiyya, möge Allah ihm gnädig sein, sagte in „Maǧmūʿ al-Fatāwā“ (16/434): „... die Mehrheit der Leute der Sunna hat ihn akzeptiert ... Er hat viele gefestigte Überlieferungswege, die bis zu Sufyān, Isrāʾīl und anderen zurückreichen. Abū al-Ḥasan ibn az-Zāġūnī verfasste sogar einen eigenständigen Teil (ǧuzʾ), um seine Überlieferungswege zu sammeln und darüber in einer Weise zu sprechen, die Mangelhaftigkeit und zeitliche Entstehung (ḥudūṯ) von Allah ausschließt.“