249 - Muḥammad ibn Shuʿayb sagte: Und Saʿīd ibn ʿAbd al-ʿAzīz berichtete mir, dass der menstruierenden Frau und dem rituell unreinen Mann (junub) eine Erlaubnis bezüglich dieser beiden Koranverse erteilt wurde: Beim Aufsteigen: „Preis sei Dem, der uns dies dienstbar gemacht hat, wo wir es doch selbst nicht vermochten“ (Sure 43:13), und beim Absteigen: „Mein Herr, gewähre mir einen gesegneten Aufenthalt, denn Du bist der beste Aufenthaltsgewährer“ (Sure 23:29).
Kapitel: Der rituell Unreine (junub), der Hadithe und den Koran schreibt
• Aḥmad wurde über einen rituell Unreinen befragt, der Hadithe und Schriften schreibt? Er sagte: „Ich hoffe, dass dies unbedenklich ist, solange es sich nicht um den Koran handelt“, als ob er es ablehnte, dass er den Koran schreibe.
250 - ʿAmr ibn ʿUthmān berichtete uns, er sagte: al-Firyābī berichtete uns, von Sufyān, von Layth, von Mujāhid, dass er es ablehnte, „Im Namen Gottes, des Gnädigen, des Barmherzigen“ zu schreiben, während man rituell unrein ist.
Kapitel: Das Berühren eines weißen Dirham ohne Wudu (ritueller Waschung)
• Ich hörte Isḥāq sagen: „Es ist verpönt (makrūh), einen weißen Dirham zu berühren, während man keine rituelle Waschung vollzogen hat, aber man darf ihn berühren, wenn man möchte, durch ein Tuch hindurch.“
Er sagte: „Es ist nicht einzuwenden, wenn man einen Geldbeutel (himyān) mit weißen Dirhams bei sich trägt und damit auf die Toilette geht; die Menschen sind auf ihr Auskommen angewiesen. Dies hat bereits ʿUmar ibn ʿAbd al-ʿAzīz so gesagt.“