Kapitel: Wenn der Lederschuh (Khuff) vom Regen oder Wasser getroffen wird, genügt dies als Streichen (Mash)?
Und ich hörte Isḥāq sagen: „Wenn der Khuff vom Regen oder von Wasser getroffen wird, das über ihn gegossen wurde, bis es seinen oberen oder unteren Teil erreicht hat, so genügt dies keinesfalls, sofern er dabei nicht die Absicht (Niyya) hat, dass dies das Streichen ist. Denn als der Gesandte Allāhs, Gottes Segen und Friede auf ihm, das Streichen als Sunna einführte, wurde dies zum Ersatz für das Waschen des Fußes. Und es ist nicht zulässig, ein Körperteil der Waschung (Wudūʾ), deren Reinigung Gott befohlen hat, ohne die Erneuerung der Absicht zu reinigen.“
301 – Maḥmūd ibn Khālid berichtete uns: ʿUmar ibn ʿAbd al-Wāḥid berichtete uns, dass al-Awzāʿī nach einem Mann gefragt wurde, der die Waschung vollzog und dann Wasser auf seine Khuff spritzte. Er sagte: „Er streiche über sie und wiederhole dann sein Gebet.“ Daraufhin wurde ihm gesagt: „Aber das Wasser wurde über sie gegossen, ohne dass er mit den Händen über sie gestrichen hat?“ Er antwortete: „Dies genügt ihm.“
Kapitel: Das Streichen über Schienen (Jabāʾir) und Verbände (ʿAṣāʾib)
Ich sagte zu Aḥmad: „Ein Mann, dessen Hand geschient wurde und der die Schienen anlegte, während er sich nicht im Zustand der Waschung befand, und dann die Waschung vollzog?“ Er antwortete: „Er streiche über die Schienen, denn die Schienen haben denselben Status wie sein Körper.“
302 – Yaḥyā ibn ʿAbd al-Ḥamīd berichtete uns: Ibn al-Mubārak berichtete uns von al-Awzāʿī, von Abū Bakr, von Mujāhid, ʿAṭāʾ und Ṭāwūs, die sagten: „Streiche über die Schienen.“
303 – Maḥmūd berichtete uns: al-Walīd berichtete uns: Saʿīd informierte mich von Sulaymān ibn Mūsā, von Nāfiʿ, von Ibn ʿUmar, dass seine Zehen verletzt waren, woraufhin er sie mit einem Verband (Marāra) umwickelte und darüber die Waschung vollzog.“
(1) Im Original steht zweimal „kadhā“ (so). Die korrekte Lesart lautet: „jurḥatā, fa-albasahumā“ (beide waren verletzt, also legte er sie [beide] an).