Ich fragte Aḥmad und sagte: „Ein Mann hat eine Wunde und hat sie mit einem Stofffetzen verbunden, während er sich nicht im Zustand der Waschung befand, dann vollzog er die Waschung und strich über den Stofffetzen?“ Er äußerte sich dazu nachsichtig.
304 – Maḥmūd ibn Khālid berichtete uns: al-Walīd ibn Muslim berichtete uns: Hishām ibn al-Ghāz berichtete uns, dass er Nāfiʿ von Ibn ʿUmar erzählen hörte, dass dieser zu sagen pflegte: „Wer eine Wunde hat, die verbunden ist, der vollziehe die Waschung und streiche über den Verband, und er wasche das, was um den Verband herum ist.“ Er sagte: „Und wenn auf der Wunde kein Verband ist, so wasche er das, was um sie herum ist, und wasche sie selbst nicht.“
305 – al-Walīd sagte: Ich sagte zu Mālik ibn Anas: „Ein Mann aus unseren Reihen wurde vom Frost getroffen, sodass das Fleisch unter seinen Fußsohlen abstarb, woraufhin er dies mit einem Streupulver behandelte. Er hat weder einen Verband noch Schienen, und es bereitet ihm keine Mühe, diese zu waschen, wenn er die Waschung vollzieht?“ Er antwortete: „Er vollziehe die Waschung an den Organen der Waschung und lasse die Stelle der Wunde aus.“ Ich sagte zu Mālik: „Muss er denn nicht die Tayammum-Reinigung mit Erde vollziehen für den verbleibenden Teil, der ihm vom Waschen dieses Organs noch übrig bleibt, wenn er ihn nicht mit Wasser wäscht oder darüber streicht?“ Er antwortete: „Ich kenne in diesem Fall kein Tayammum.“
306 – al-Walīd sagte: Ich erwähnte dies Abū Isḥāq al-Fazārī gegenüber, und er sagte das Gleiche.
307 – al-Walīd sagte: Ich erwähnte die Aussage der beiden (Mālik und Abū Isḥāq) gegenüber ʿAbd Allāh ibn al-Mubārak, woraufhin er sagte: Sufyān pflegte zu sagen: „Wenn sich jene Wunde an einem Teil seines Organs befindet, so wasche er das Organ, lasse den Teil des Organs aus, an dem die Wunde ist, und streiche mit Wasser über die Umgebung. Es obliegt ihm kein Tayammum dafür, dass er das Streichen über einen Teil jenes Organs bei der Waschung unterlassen hat. Und wenn die Wunde sein ganzes Organ umfasst hat, so vollziehe er die Waschung, wasche das, was um das Organ herum ist, und vollziehe Tayammum für den restlichen Teil seines Organs.“
(1) Im Original unpunktiert. Es ist möglich, dass dort „wa-lā yaʿnutu“ steht, was bedeutet: Er möge sich nicht in Schwierigkeiten bringen (d.h. es soll für ihn keine Mühsal darstellen). (2) So im Original. Vielleicht lautet die korrekte Lesart: „al-ʿuḍw“ (das Organ).