381 - Es berichtete uns Maḥmūd, er sagte: Es berichtete uns al-Walīd, er sagte: Zu Abū ʿAmr al-Awzāʿī wurde gesagt: „Eine Gruppe von Menschen ist ohne Wuḍūʾ aufgewacht und sie besitzen gemeinsam nur Wasser für einen Wuḍūʾ?“ Er sagte: „Sie sollen darum untereinander wetteifern.“ Zu Abū ʿAmr wurde gesagt: „Was ist, wenn einer von ihnen dem anderen zuvorkommt, damit er Vorrang davor hat?“ Er sagte: „Nein, und es ist mir lieber, dass sie ihren Vorbeter (Imam) damit bevorzugen.“
Zu Abū ʿAmr wurde gesagt: „Was ist mit einer Frau, die rein von ihrer Menstruation wurde, während ihr Ehemann im Zustand der Dschunūb (rituelle Unreinheit) aufwachte, und sie besitzen gemeinsam nur Wasser für eine einzige Ganzkörperwaschung (Ghusl)?“ Er sagte: „Die Frau, die ihre Menstruation beendet hat, hat Vorrang, wenn das Wasser gemeinsames Eigentum ist. Wenn es demjenigen im Zustand der Dschunūb gehört, so soll er es der Frau nicht geben.“
Zu Abū ʿAmr wurde gesagt: [...] (1). Er sagte: „Der Ghusl desjenigen im Zustand der Dschunūb ist eine religiöse Pflicht (Farīḍa), und die rituelle Waschung des Verstorbenen ist eine Sunna, daher hat derjenige im Zustand der Dschunūb Vorrang.“
Kapitel: Wer den Tayammum vollzogen hat und ihn Urin oder eine Unreinheit trifft
• Ich hörte Isḥāq sagen: „Wenn du den Tayammum vollzogen hast und dich Urin, Gestank oder etwas anderes an der Stelle des Tayammum trifft, so wische die Stelle, die es getroffen hat, mit Erde ab; vollziehe den Tayammum damit.“ Er sagte: „Und wenn du den Tayammum vollzogen hast und dein Körper von Urin oder Gestank an einer anderen Stelle als der des Tayammum getroffen wurde, so wische ihn mit einem Lappen oder etwas Ähnlichem ab. Und wenn du Erde darauf wischst, so ist daran nichts auszusetzen, denn auch wenn man mit Erde allein keinen Schmutz reinigen kann, so wurde sie doch als Ersatz für Wasser bestimmt, um die Stellen zu reinigen, für die Gott die rituelle Reinigung zur Pflicht gemacht hat. Daher ist die Regelung für die Erde in der Notlage nicht schlechter als das Abwischen mit einem Lappen oder Ähnlichem. Und derjenige hat einen Fehler begangen, der sagte: ‚Man soll nicht mit Erde wischen, sondern nur mit einem Lappen.‘“
(1) Der Kopist hat den Umfang eines Wortes leergelassen und den Leerbereich markiert. Aus dem Kontext ergibt sich, dass es sich um eine Frage handelt, bei der Wasser nur für eine einzige Ganzkörperwaschung ausreicht und ein Mann im Zustand der Dschunūb und die Waschung eines Verstorbenen darum konkurrieren; wer von beiden hat also den Vorrang?