Wenn nun jemand fragt: „Unterscheiden sich denn nicht die Vorschriften der Propheten?“, so antwortet man ihm: „Du hast recht, aber alles, was von einem der Propheten als Sunna überliefert wurde – sei es als Erlaubnis (Rukhsa) oder als Gebot (ʿAzīma) –, ist für die Muslime insofern vorbildlich und zulässig, als es der Scharia unseres Propheten – Gottes Segen und Heil seien auf ihm – nicht widerspricht.“ Gott – der Erhabene – sagt: {Jene sind es, die Gott rechtgeleitet hat, so folge ihrer Rechtleitung}.
399 - Es berichtete uns Abū ʿAbd Allāh al-Muqriʾ, er sagte: Es berichtete uns Yazīd ibn Zuraiʿ, er sagte: Es berichtete uns Khālid von ʿAbd Allāh ibn Shaqīq, er sagte: Uns berichtete Abū Huraira, er sagte: „Mūsā – Friede sei auf ihm – war ein schamhafter Mann, der niemals entkleidet gesehen wurde. Da sagten die Kinder Isrāʾīls: ‚Er hat einen Hodensackbruch (Ādir).‘ Er badete eines Tages und legte sein Kleidungsstück auf einen Stein. Der Stein begann sich zu bewegen, und er folgte ihm und schlug darauf: ‚Mein Kleid, Stein! Mein Kleid, Stein!‘, bis der Stein vor einer Versammlung der Kinder Isrāʾīls stehen blieb. Daraufhin wurde offenbart: {O ihr, die ihr glaubt! Seid nicht wie jene, die Mūsā beleidigten, doch Gott sprach ihn von dem frei, was sie sagten; und er war bei Gott angesehen}.“
400 - Es berichtete uns Muḥammad ibn Yaḥyā, er sagte: Es berichtete uns Abū Dāwūd, er sagte: Es berichtete uns Shuʿba von Manṣūr, von Ibrāhīm, der bezüglich des Badens im Ḥammām (öffentliches Badehaus) sagte: „Es ist nichts dagegen einzuwenden, doch ist es mir lieber, wenn er sich aus dem Auslass wäscht, aus dem das Wasser abfließt.“