421 - Es überlieferte uns Isḥāq, er sagte: Es berichtete uns Muḥammad ibn Yazīd, von Sufyān ibn Ḥusayn, von Yaḥyā ibn Muslim, von Jābir ibn Zayd, von Ibn ʿAbbās, er sagte: „Das Gebet eines Unbeschnittenen (al-aqlaf) wird nicht angenommen, seine Schlachtung darf nicht verzehrt werden, und seine Zeugenaussage wird nicht akzeptiert.“
422 - Es überlieferte uns Muḥammad ibn ʿAwf al-Ḥimṣī, er sagte: Es berichtete uns Abū Ayyūb ad-Dimashqī, von Marwān al-Fazārī, er sagte: Es erzählte mir Muḥammad ibn Ḥassān, von ʿAbd al-Malik ibn ʿUmayr, von Umm ʿAṭiyya, dass der Gesandte Allāhs (sallAllāhu ʿalayhi wa sallam) einer Beschneiderin, die beschnitt, befahl: „Wenn du beschneidest, so nimm nicht zu viel weg; denn das ist angenehmer für die Frau und beliebter beim Ehemann.“
423 - Es überlieferte uns ʿAbd ar-Raḥmān ibn Muḥammad ibn Salām, er sagte: Es berichtete uns Mubashshir ibn Ismāʿīl, von ʿAlī ibn ʿUrwa ad-Dimashqī, von Ibn ʿAbbās, er sagte: Ich trat bei meiner Tante Maymūna ein, und im Haus befand sich ein „Salafa“, das heißt: ihr Schmuck. Da sagte Maymūna zur Beschneiderin: „Wenn du beschneidest (khafaḍti), so schneide nur wenig und nimm nicht zu viel weg; denn das erhält die Frische des Gesichts und ist angenehmer für sie bei ihrem Ehemann.“
(1) So im Original, wobei sich mir bei den zwei unpunktierten Wörtern (سلفه, حليه) kein Sinn erschloss. (2) Im Original: „khafaẓti“ (mit ẓāʾ geschrieben).