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Masāʾil Ḥarb al-Kirmānī: Kitāb al-Ṭahāra wa-l-Ṣalāt (Die Rechtsfragen des Ḥarb al-Kirmānī: Buch der rituellen Reinheit und des Gebets) - Ed. al-Sarayyiʿ
Band 1 · Seite 228

Übersetzung · DE

568 – Uns berichtete Ishaq, er sagte: Uns berichtete al-Walid ibn Muslim, er sagte: Ich hörte al-Awza'i sagen – bezüglich der Frau mit Dauerblutung (Mustahada), wenn sie ihre gewohnte Zeit nicht kennt und in der Vergangenheit keine ihr bekannten Tage hatte –: „Wir nehmen diesen Hadith: ‚Wenn die Menstruation (Haida) naht, so unterlasse das Gebet‘.“

Al-Awza'i sagte: „Ihr Nahen ist das Schwarzwerden des Blutes, sein übler Geruch und seine Veränderung; es hält bei ihr nicht dauerhaft an, denn wenn es dauerhaft bei ihr anhalten würde, würde es sie töten. Wenn das Blut also schwarz wird, dann ist es Menstruationsblut, und wenn die Menstruation vergeht und es zu einer gelblichen (Sufra) oder trüben (Kudra) Flüssigkeit wird, dann ist sie eine Mustahada.“

Abu Ya'qub sagte: „In dem, was Muhammad ibn Amr von al-Zuhri von Urwa überlieferte, dass der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) zu Umm Habiba sagte: ‚Wahrlich, das Menstruationsblut ist ein schwarzes Blut, das erkannt wird‘ – liegt eine Bestätigung der Aussage von al-Awza'i. Ebenso wurde von Ibn Abbas überliefert, dass er zu einer Frau mit Dauerblutung sagte: ‚Solange sie das schwärzliche (Bahrani) Blut sieht, soll sie das Gebet unterlassen; wenn sie dies überschreitet, soll sie die Ganzkörperwaschung vollziehen und beten.‘“

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