Kapitel: Die Frau, die an Dauerblutung (Mustahada) zwischen ihren Regelzyklen leidet.
Ich fragte Abu Abd Allah und sagte: Muss die Frau das Gebet nachholen, wenn sie zum ersten Mal an einer Dauerblutung leidet, und zwar während der Zeit zwischen ihren [normalen] Zyklen? Er sagte: „Wie sollte sie es nachholen?“ Ich erläuterte es ihm daraufhin, und er sagte: „Wenn eine Frau eine bekannte Zeit hat, also Tage, an denen sie ihre Menstruation hat, und wenn diese Tage überschritten werden und das Blut nicht aufhört, dann soll sie, sobald ihr Tag der Reinheit gekommen ist, die Ganzkörperwaschung vollziehen und beten. Sie soll das Gebet nicht länger ausfallen lassen als die Dauer ihrer [üblichen] Tage.“ Ich fragte: „Vertrittst du nicht die Meinung, die besagt, dass sie zehn Tage [warten] soll, dass sie also das Gebet ausfallen lässt und dann nachholt?“ Er sagte: „Nein.“
573 – Uns berichtete Abu Hisham, er sagte: Uns berichtete Hassan ibn Ibrahim – bezüglich einer Frau, die nach ihrer Menstruation die Ganzkörperwaschung vollzogen hatte, dann aber an demselben Tag oder danach erneut Blut sah –: Er sagte, Sufyan sagte: „Sie befindet sich im Status einer Mustahada (Frau mit Dauerblutung). Wenn sie ihre zyklischen Tage überschreitet und das Blut nicht aufhört, dann ist sie eine Mustahada.“
574 – Und uns berichtete Muhammad, er sagte: Uns berichtete Hassan – und man legte ihm den Fall einer Frau vor, deren Zyklus fünf Tage betrug, dann wurde sie rein und vollzog die Ganzkörperwaschung, sah dann aber nach zwei oder drei Tagen wieder Blut –: Er sagte, Sufyan sagte: „[Sie wartet] bis zu zehn Menstruationszyklen, danach gilt sie als Mustahada.“
575 – Uns berichtete Muhammad, er sagte: Uns berichtete Hassan, er sagte: Ich fragte Sufyan: „Eine Frau, deren Zyklen fünf Tage betrugen und die schon lange so menstruierte, was ihre gewohnte Zeit war, und dann hörte das Blut nicht auf?“ Er sagte: „Sie setzt zehn Tage aus.“ Er sagte: „Zehn Tage sind die letzte Zeit der Menstruation, danach vollzieht sie nach den zehn Tagen die Ganzkörperwaschung und betet, bis ihre Zyklustage wieder eintreffen.“
(1) So steht es im Original, das Richtige ist „Abu Hisham“; siehe dazu das Vorangegangene unter der Nummer (182, 350) sowie das Folgende in dieser Rechtsfrage. Hinweis: Die Zahlen in Klammern beziehen sich auf das, was der Bearbeiter an dem Gedruckten korrigiert hat.
باب: المرأة تُستَحاض فيما بَينَ أَقرَائها
• سألت أبا عبد الله، قلت: المرأة تُعيد الصَّلاة أَوَّل ما تُستَحاض فيما بَينَها وبَين أقرائها؟ قال: «وكيف تُعيد؟»، ففَسَّرته له، فقال: «المرأة إذا كان لَها وَقتٌ مَعلوم؛ أيامٌ تَحيض فيهِنّ؛ فإنها إذا زاد على تِلك الأيام، ولم يَنقَطِع عنها الدم؛ فإنه إذا كان يَومُ طُهرِها اغتَسَلَت وصَلَّت، ولا تَترُك الصَّلاة أَكثَر من أيامها». قلت: ولا تَذهَب إلى ما يُقال في العَشر؛ أنها تَترُك الصَّلاة ثم تُعيدها؟ قال: «لا».
٥٧٣ - حدثنا أبو هاشِم (١)، قال: ثنا حَسَّان بن إبراهيم -في امرأةٍ اغتَسَلَت من حَيضها، فرَأَت من يَومها ذلك أو بَعد ذلك دمًا-؛ قال: قال سُفيان: «هي بِمَنزِلَة المستَحاضَة، فإن جاوَزَت أيام قُرئها، فلم يَنقَطِع عنها الدم؛ فهي مُستَحاضَة».
٥٧٤ - وحدثنا محمد، قال: ثنا حَسَّان -وأُتِي في امرأةٍ كان قرؤها خَمسَة أيام، فطَهُرَت فاغتَسَلَت، ثم رَأَت دَمًا بَعد يَومَين أو ثلاثَة-: قال سُفيان: «فيما بَينَها وبَين عَشر قُروء، ثم هي مُستَحاضَة».
٥٧٥ - حدثنا محمد، قال: ثنا حَسَّان، قال: قلت لسُفيان: امرأةٌ كانت قُرؤها خَمسَة أيام، وقد حاضَت زَمانًا وذلك وَقتها، ثم لم يَنقَطِع عنها الدم؟ قال: «تَجلِس عَشرَة أيام»، قال: «عَشرَة أيام آخِر وَقت الحيض، ثم تَغتَسِل بعد العَشر، وتُصَلِّي، حتى ⦗٢٨٧⦘ تَجيء أيام قُرئها».
(١) كذا في الأصل، والصواب: "أبو هشام"، انظر: ما سبق برقم (١٨٢، ٣٥٠)، وما يلي في المسألة.تنبيه: الأرقام التي بين القوسين مما صوَّبه المحقق على ما في المطبوع.