594 - 'Amr ibn 'Uthman berichtete uns, er sagte: Al-Walid ibn Muslim berichtete uns, von Hammad ibn Salama, von Qays ibn Sa'd, von 'Ata' ibn Abi Rabah, er sagte: „Es gibt nach der Reinheit bei der Tar'iya (gelblich-trübe Ausflüsse) nichts außer der rituellen Waschung (Wudu').“
595 - Al-Walid sagte: Es wurde zu Abu 'Amr gesagt: „Und wenn es nach einem oder zwei Tagen zurückkehrt?“ Er antwortete: „Das ist die Tar'iya, solange es nicht nach fünf Tagen zurückkehrt; denn dann wäre es eine Menstruation, die sich beschleunigt hat und von ihren (gewohnten) Tagen abweicht.“
• Und ich hörte Ishaq ibn Ibrahim, bezüglich der Leute von Medina, dass die kürzeste Zeit der Reinheit fünfzehn Tage beträgt; sie setzen im Monat eine Menstruation und eine Reinheitsphase an.
596 - Ahmad ibn Nasr berichtete uns, er sagte: Al-Fadl ibn Dukayn sagte: Ich hörte Sufyan sagen: „Die Leute von Medina sagen: Zwischen zwei Menstruationen liegen fünfzehn Tage.“ Ich fragte: „Folgst du dieser Ansicht?“ Er antwortete: „Ja.“
Kapitel: Innerhalb welcher Zeit wird einer Frau bei der Beendigung ihrer Wartezeit ('Idda) Glauben geschenkt?
• Ahmad ibn Hanbal wurde gefragt – und ich hörte zu – und es wurde zu ihm gesagt: „Innerhalb welcher Zeit wird einer Frau bei der Beendigung ihrer Wartezeit ('Idda) Glauben geschenkt?“ Er antwortete: „Innerhalb eines Monats – gemäß dem Hadith von 'Ali und Shurayh –; wenn ein Beweis erbracht wird. Und ich glaube ihr, wenn der Monat verstrichen ist, bei ihrem Anspruch (1) ohne Beweis; aufgrund des Hadiths von Ubayy ibn Ka'b: ‚Die Frau ist bezüglich ihrer Intimsphäre als vertrauenswürdig anzusehen.‘“
o Sein (Ahmads) Rechtsweg (Madhhab): Wenn es einen Monat überschreitet und sie dann die Beendigung ihrer Wartezeit beansprucht, so glaubt man ihr ohne Beweis.
(1) So steht es im Original, das Richtige dürfte "ihrem Anspruch" (da'waha) sein.