610 - Ishaq berichtete uns, er sagte: Abu Bakr ibn 'Ayyash informierte uns, er sagte: Abu Ishaq berichtete uns, von al-Harith, von 'Ali, er sagte: „Wenn die Frau nach ihrer Reinheit etwas sieht, das dem Waschwasser von Fleisch gleicht, solange es kein Blut ist, so soll sie es mit Wasser abwaschen, sich eine Einlage (ihtashi) machen und beten; denn dies ist lediglich ein Stoß des Satans in der Gebärmutter.“
611 - Ishaq berichtete uns, er sagte: Jarir informierte uns, von al-Mughira, von Ibrahim, er sagte: „Wenn daraus etwas wie das Waschwasser von Fleisch fließt: Ist es rot, so vollzieht sie die Ganzwaschung (Ghusl); ist es nicht rot, so vollzieht sie die Teilwaschung (Wudu') und betet, es sei denn, es geschieht während ihrer Menstruationstage; dann gilt sie als menstruierende Frau.“
• Ich hörte Ishaq – ein weiteres Mal – sagen: „Die Auslegung dessen, was wir von 'A'ischa und Umm 'Atiyya sowie von denjenigen, die wir von den Nachfolgern (Tabi'un) und denjenigen nach ihnen bezüglich der gelblichen und trüben Flüssigkeit überliefert haben, ist das, was al-Awza'i von Rabi'a und Yahya ibn Sa'id darlegte: Wenn die Frau während ihrer bekannten Menstruationszyklen eine gelbliche oder trübe Flüssigkeit sieht, so ist das Menstruation. Manchmal ist die Beschaffenheit des Menstruationsblutes bei einer Frau dünner als bei einer anderen. Daher sagten sie: Das Aussehen [von Flüssigkeit] während der Tage der Menstruation ist Menstruation. Sie rechneten dies jedoch nicht zu der Zeit nach ihren Menstruationszyklen. Die Mehrheit der Gelehrten ist daher der Ansicht, dass sie die Ganzwaschung vollziehen und beten soll und das Aussehen [der Flüssigkeit] – das heißt nach ihren Menstruationstagen – für nichts erachtet.“
(1) So steht es im Original, und die korrekte grammatikalische Form wäre: „wa-l-tahtashi“ (und sie soll sich eine Einlage machen).
٦١٠ - حدثنا إسحاق، قال: أبنا أبو بكر بن عياش، قال: ثنا أبو إسحاق، عن الحارِث، عن علي، قال: «إذا رَأَت المرأة بَعد طُهرها مِثلَ غُسالَة اللحم ما لم يَكُن دَمًا؛ فلتَنضَحه بالماء، ولتَحتَشي (١) وتُصَلِّي؛ فإنما هي رَكضَةٌ من الشَّيطان في الرَّحِم».
٦١١ - حدثنا إسحاق، قال: أبنا جَرير، عن المُغيرَة، عن إبراهيم، قال: «إذا كان يَسيل منها مِثل غُسالَة اللحم؛ فإن كان أحمَر اغتَسَلَت، وإن لم يكُن أحمَر توضَّأت وصَلَّت، إلا أن يكون في أيام حَيضها؛ فهي بِمَنزِلَة الحائض».
• سمعت إسحاق -مرةً أخرى- يقول: «تَفسير ما وَصَفنا عن عائشَة وأم عطية، ومَن وَصَفنا مِن التابِعين ومَن بَعدَهم في الصُّفرَة والكُدرَة: ما بَيَّن الأوزاعي عن ربيعة ويَحيى بن سَعيد: إذا رَأَت المرأةُ صُفرَةً أو كُدرَةً في أقرائها المعروفَة؛ فذلك حَيض، ورُبَّما كانت المرأة خِلقَتها في دم حَيضها أَرَقُّ من الأُخرَى، فمن هاهنا قالوا: التَّريَّة في أيام الحَيض حَيضٌ، ولم يَجعلوا ذلك بَعد أيام أقرائها، فرَأَى أَكثَر أهل العلم أن تَغتَسل وتُصَلِّي، ولا تَعُدّ التَّريَّة شيئًا، يعني: بَعد أيام حَيضها.
(١) كذا في الأصل، والوجه: "ولتَحتَشِ".