Wenn er dies auch außerhalb der Tage der gewohnten Zyklen (Aqra') sagte, so hofften wir, dass es ebenso gilt. Was die Tage der gewohnten Zyklen betrifft, so kommt es bei Frauen vor, dass eine Frau während ihrer Zyklustage Blut und Reinheit sieht; dies entspricht ihrer natürlichen Veranlagung. Wenn sie also an ihren Zyklustagen zwei oder drei Tage lang Blut sieht, dann einen Tag rein ist, dann wieder Blut sieht, und dann wieder rein ist, bis ihre Zyklustage abgeschlossen sind und das Blut in diesem Moment aufhört, dann ist dies alles Menstruation, sofern dies ihrer Erfahrung entspricht und sie Ähnliches zu ihren Zeiten bereits erlebt hat.
Wenn sie sich in einem solchen Zustand vorsichtshalber noch einen oder zwei Tage zurückhält – wie es von Ibn Abbas, al-Hasan und 'Ata überliefert ist –, so ist dies gut und schön. Dass sie dies jedoch unterlässt und den Ghusl zum letzten Zeitpunkt des Gebets vollzieht, ist mir lieber. Wenn das Blut danach zurückkehrt, bis sie ihre Zyklustage vollendet hat, dann holt sie das Fasten nach, falls sie während ihrer Reinheit gefastet hat. Was ihr vorsorgliches Zuwarten nach Vollendung ihrer Zyklustage angeht, wenn das Blut bei ihr weiter anhält, so sehen wir das nicht als richtig an, aufgrund der Aussage des Gesandten Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm): „Wenn die Menstruation vorüber ist, dann bete.“ Gleichwohl sagten einige Gelehrte: Jedes Mal, wenn es die Tage ihrer gewohnten Zyklen überschreitet, vollzieht sie den Ghusl und betet, es sei denn, sie sieht dies über Monate hinweg. In diesem Fall ist sie eine Frau, deren Zyklustage über das hinausgehen, was sie zuvor hatte. In diesem Fall zählt sie das Blut, das sie sieht, bis zur maximalen Dauer, die eine Frau menstruieren kann. Dass sie betet, obwohl sie im Zweifel ist, ist mir lieber, als dass sie das Gebet unterlässt; sie darf das Gebet nur bei Gewissheit über ihre Menstruation unterlassen.