Und al-Awza'i sagte: „Jede Frau, die zu einer bestimmten Zeit rein wird, es jedoch aufschiebt oder säumig ist mit der rituellen Waschung (Ghusl) und dem Gebet, wenn sie rein geworden ist, muss jenes Gebet nachholen. Wir haben für sie jedoch – nach dem, was wir von ihm bewahrt haben – keine Nachholpflicht auferlegt, wenn dies in der Morgendämmerung (Sahar) geschieht, selbst wenn sie nachlässig war.“ Er sagte: „Wenn sie sich in der Morgendämmerung wäscht, verrichtet sie das Maghrib- und das Isha-Gebet. Wenn sie das Isha-Gebet bis zum Morgen auslässt, trifft sie keine Nachholpflicht.“
655 - Es erzählte uns Muhammad ibn al-Wazir, er sagte: al-Walid ibn Muslim erzählte uns, er sagte: Ich fragte Abu Amr bezüglich einer Frau, die die Reinheit von ihrer Menstruation am Ende der Zeit des Dhuhr-Gebets sieht und die sich bei ihrer rituellen Waschung Zeit lässt, sodass die Zeit des Dhuhr-Gebets verstrich, bevor sie damit fertig wurde: Muss sie das Dhuhr-Gebet nachholen? Er sagte: „Sie wird angewiesen, es zu beten, und das Asr-Gebet ist für sie verpflichtend.“
Abu Amr sagte: „Wenn sie die Reinheit am Ende der Zeit des Asr-Gebets sieht, bevor eine gelbliche Verfärbung (Sufra) eintritt, in einem Maße, das für ein einziges Gebet ausreicht“, sagte er: „Sie verrichtet das Asr-Gebet, dann verrichtet sie das Dhuhr-Gebet.“
Abu Amr sagte: „Wenn sie rein wird, aber mit ihrer rituellen Waschung nicht fertig wird, bis die Zeit des Asr-Gebets verstreicht und die gelbliche Verfärbung (Sufra) eintritt, wird sie angewiesen, das Dhuhr-Gebet zu beten und dann das Asr-Gebet. Das Asr-Gebet ist unumgänglich, denn das Ende der Zeit des Asr-Gebets ist kurz vor Sonnenuntergang, dies gilt für den Vergesslichen, die menstruierende Frau und den Schlafenden.“
Abu Amr sagte: „Wenn sie die Reinheit sieht und mit ihrer rituellen Waschung vor Sonnenuntergang fertig wird, in einem Maße, das für ein Gebet reicht, wäscht sie sich und verrichtet das Asr-Gebet; sie hat keine Nachholpflicht für das Dhuhr-Gebet. Die menstruierende Frau ist beim Nachholen des Dhuhr-Gebets nach Sonnenuntergang nicht dem Vergesslichen oder dem Schlafenden gleichgestellt, denn bei diesen ist die Eile mit dem Asr-Gebet vor Sonnenuntergang geboten, und das Nachholen des Dhuhr-Gebets ist für sie nach dem Maghrib-Gebet verpflichtend.“
(1) So im Original, vielleicht ist das Richtige: "fa-akhadhat" (sie nahm [Zeit]). (2) So im Original, vielleicht ist das Richtige: "qadr" (ein Maße).
وقال الأوزاعي: «كُلُّ امرأةٍ طَهُرَت في وَقتٍ؛ فَرَّطَت وتَوانَت عن الغُسل والصَّلاة إذا طَهُرَت؛ قَضَت تِلك الصَّلاة، ولم نَجعَل عَلَيها إذا كان في السَّحَر القَضاء -وإن فَرَّطَت-» -فيما حَفِظنا منه-، وقال: «إذا اغتَسَلَت في السَّحَر؛ صَلَّت المغرِب والعِشاء، وإن تَرَكَت العِشاء حتى تُصبح؛ فلا قَضاء عَلَيها».
٦٥٥ - حدثنا محمد بن الوَزير، قال: ثنا الوَليد بن مُسلِم، قال: قلت لأبي عَمرو -في المرأة تَرَى الطُّهر مِن حَيضَتها في آخِر وَقت الظُّهر، فأَخَّرَت (١) في غُسلها، فلم تَفرَغ منه حتى خَرَجَ وَقت الظُّهر، أَعَلَيها قَضاء الظُّهر؟ -؛ قال: «تُؤمَر أن تُصَلِّيها، وعَلَيها العَصر واجِبَة».
وقال أبو عَمرو: «فإن رَأَت الطُّهر في آخِر وَقت العَصر قَبل أن تَدخُلَها صُفرَة قَدر ما تُصَلِّي صلاةً واحِدَة». قال: «تُصَلِّي العَصر، ثم تُصَلِّي الظُّهر».
قال أبو عَمرو: «فإن هي طَهُرَت ولم تَفرَغ من غُسلها حتى يَخرُج وَقت العَصر، ودَخَلَتها صُفرَة؛ أُمِرَت أن تُصَلِّي الظُّهر ثم العَصر، والعَصر لا بُدَّ منها؛ لأن آخِر وَقت العَصر: قَبل أن تَغيب الشَّمس؛ للنَّاسي وللحائض والنَّائم».
قال أبو عَمرو: «فإن هي رَأَت الطُّهر، ففَرَغَت من غُسلها قبل مَغيب الشَّمس قبل (٢) ما تُصَلِّي صَلاةً واحِدَة؛ اغتَسَلَت وصَلَّت العَصر، ولا قَضاء عَلَيها في الظُّهر، ⦗٣٢٤⦘ لَيسَت الحائض في قَضائها الظُّهر بَعد مَغيب الشَّمس بِمَنزِلَة النَّاسي والنَّائم؛ يُبادر بالعَصر مَغيبَ الشَّمس، وقَضاء الظُّهر واجِبٌ عَلَيه بَعد المغرِب».
(١) كذا في الأصل، ولعل الصواب: "فأَخَذَت".(٢) كذا في الأصل، ولعل الصواب: "قَدر".