Er sagte: Und ich fragte al-Awza'i nach einer Frau, bei der die Zeit für ein Gebet eintrat, und sie schob das Gebet hinaus, bis sie ihre Menstruation bekam, ohne dass die Zeit (des Gebets) verstrichen war. Muss sie jenes Gebet nachholen? Er sagte: „Nein.“ Ich sagte zu Abu Amr: Und wenn die Zeit verstrich, ohne dass sie gebetet hatte, und sie dann ihre Menstruation bekam? Er sagte: „Sie muss es nachholen, wenn sie rein wird.“
Ich sagte: Wie steht es mit einer menstruierenden Frau, bei der die Menstruationsblutung aufhörte, als die Zeit für ein Gebet eintrat, und sie mit der rituellen Waschung begann, aber damit nicht fertig wurde, bis die Zeit verstrich? Er sagte: „Es liegt keine Verpflichtung auf ihr und sie muss nichts nachholen, und dies gilt für den Sonnenaufgang und den Sonnenuntergang.“
Ich sagte zu Abu Amr: Wie steht es mit einer Frau, die ihre Reinheit von der Menstruation nach Sonnenaufgang feststellt und mit ihrer rituellen Waschung beginnt, ohne diese zu verzögern, aber nicht damit fertig wird, bevor die Sonne sie überholt (die Zeit verstrichen ist)? Er sagte: „Sie hat keine Nachholpflicht.“
Es wurde zu Abu Amr gesagt: Sie stellt die Reinheit bei der Morgendämmerung (Fajr) bei großer Kälte fest und fürchtet die Kälte des Wassers? Er sagte: „Das Wasser ist in der Tat sehr kalt für einen alten Menschen und für eine Frau. Wenn sie also beginnt, das Wasser zu erwärmen, ist sie in der Entschuldigung Gottes. Wenn sie jedoch die Kraft für das kalte Wasser aufbringt, soll sie sich damit waschen.“
Ich sagte zu Abu Amr: Wenn sie die Reinheit vor der Morgendämmerung feststellt und sie mit dem Erwärmen des Wassers beginnt, wobei die Sonne aufgeht, darf sie dann die Tayammum (rituelle Reinigung mit Erde) vollziehen, wie es der Dschunub (im Zustand der rituellen Unreinheit befindliche Person) tut, wenn er die Gebetszeit fürchtet, falls er sich wäscht? Er sagte: „Nein, die menstruierende Frau ist nicht wie der Dschunub; sie soll mit ihrer rituellen Waschung fortfahren, und es liegt keine Verpflichtung auf ihr, wenn die Sonne vor ihrer Fertigstellung aufgeht.“
(1) So im Original, die korrekte Form ist: "tusalli" (sie betet).
قال: وسألت الأوزاعي عن امرأةٍ دَخَلَ عَلَيها وَقت صلاة، فأَخَّرَت الصَّلاة حتى حاضَت ولم يَخرُج الوَقت، هل عَلَيها قَضاء تِلك الصَّلاة؟ قال: «لا». قلت لأبي عَمرو: فخَرَجَ الوَقت ولم تُصَلي (١)، ثم حاضَت؟ قال: «تَقضيها إذا طَهُرَت».
قلت: فامرأةٌ حائض انقَطَع عنها دم حَيضها حين دَخَلَ عَلَيها وَقتُ صلاة، فأَخَذَت في الغُسل، فلَم تَفرَغ مِنه حتى خَرَجَ الوَقت؟ قال: «فلا شيء عَلَيها ولا قَضاء، وذلك في طُلوع الشَّمس ومَغيبها».
قلت لأبي عَمرو: فامرأةٌ رَأَت الطُّهر من حَيضَتها بَعد طُلوع الشَّمس، فأَخَذَت في غُسلها ولم تُؤَخِّره، فلم تَفرَغ مِنه حتى سَبَقَتها الشَّمس؟ قال: «لا قَضاء عَلَيها».
قيل لأبي عَمرو: فرَأَت الطُّهر في الفَجر في بَردٍ شَديد، فخافَت بَرد الماء؟ فقال: «إن الماء لَبارِدٌ شَديدٌ على الشَّيخ الكَبير والمرأة، فإن أَخَذَت في إسخان الماء؛ كانَت في عُذر الله، وإن قَوِيَت على البارِد؛ اغتَسَلَت به».
قلت لأبي عَمرو: فإن رَأَت الطُّهر قَبل الفَجر، فإن هي أَخَذَت في إسخان الماء طَلَعت الشَّمس، ألَها أن تَتيَمَّم مِثل الجُنُب إذا خاف وَقت الصَّلاة إن اغتَسَل؟ قال: «لا، لَيسَت الحائض مِثل الجُنُب، تأخُذ في غُسلها، ولا شيء عَلَيها إن طَلَعَت قَبل فراغها».
(١) كذا في الأصل، والوجه: "تُصَلِّ".