• Ich hörte Ishaq – ein weiteres Mal – über die Frau im Wochenfluss sagen: „Wenn sie nach sieben Tagen oder weniger rein wird, vollzieht sie die rituelle Ganzkörperwaschung (Ghusl), betet und fastet. Ihr Ehemann darf jedoch nicht zu ihr kommen, bis die vierzig Tage vergangen sind; dies erfolgt seitens der Gelehrten als Vorsichtsmaßnahme für sie.“
674 – Muhammad ibn al-Wazir berichtete uns, er sagte: Marwan ibn Muhammad berichtete uns, er sagte: Ich fragte Sa'id ibn 'Abd al-'Aziz und Malik ibn Anas über die Frau im Wochenfluss: Wann betet sie? Sie sagten: „Wenn sie aus der Vergangenheit wusste, wie lange sie üblicherweise im Blut verweilte, so soll sie sich an das Maximum davon halten, dann die rituelle Ganzkörperwaschung vollziehen und beten.“ Es wurde gefragt: Wenn sie nach fünfzehn Tagen Reinheit feststellt? Sie sagten: „Sie vollzieht die rituelle Ganzkörperwaschung und betet.“ Es wurde gefragt: Darf ihr Ehemann mit ihr verkehren? Er sagte: „Wenn das Gebet erlaubt ist, ist auch der Beischlaf erlaubt.“ (1)
675 – 'Amr ibn 'Uthman berichtete uns, er sagte: al-Walid ibn Muslim berichtete uns, von al-Awza'i – über eine Frau, die ein Kind zur Welt brachte und weder wenig noch viel Blut an sich sah –: Er sagte: „Sie vollzieht die rituelle Ganzkörperwaschung und betet.“
676 – al-Walid sagte: Ich fragte Malik: Muss sie die rituelle Ganzkörperwaschung vollziehen, obwohl sie weder wenig noch viel Blut gesehen hat? Er sagte: „Ja.“
677 – 'Abd Allah ibn Muhammad ibn Asma' berichtete uns, er sagte: Mahdi ibn Maymun berichtete uns, von Jald ibn Ayyub, von Abu Iyas Mu'awiya ibn Qurra, von 'A'idh ibn 'Amr, dass seine Frau das Wochenbett erlebte und sie nach zwanzig Nächten Reinheit feststellte. Sie reinigte sich, kam dann zu seinem Lager, woraufhin er sagte: „Was ist mit dir?“ Sie sagte: „Ich habe mich gereinigt.“ Er sagte: „Du hast es verkürzt.“ Er sagte: „Entferne dich von mir, du willst mich in meiner Religion täuschen, bis vierzig Nächte bei dir vergangen sind.“
(1) So im Original, wobei das Verb „qala“ (er sagte) durchgehend im Singular verwendet wird. (2) So im Original; das Richtige ist möglicherweise: „Ilayki 'anni, falasti bi-llati“ (Entferne dich von mir, du bist nicht diejenige...).
• سمعت إسحاق -مرةً أخرى- يقول -في النُّفَساء-: «إن طَهُرَت في سَبعَة أيام أو أَقَلّ؛ اغتَسَلَت وصَلَّت وصامَت، ولا يأتيها زَوجها حتى تَمضي الأربَعون، وذلك من أهل العِلم احتياطًا لَها».
٦٧٤ - حدثنا محمد بن الوَزير، قال: ثنا مَروان بن محمد، قال: سألت سَعيد بن عبد العَزيز ومالك بن أنس عن النُّفَساء، متى تُصَلِّي؟ قال: «إن كانت قد عَرَفَت فيما خَلا كَم كانت تَمكُث في الدم؛ فلتَأخُذ بأقصَى ذلك، ثم تَغتَسِل وتُصَلِّي». قيل: فإن رَأَت طُهرًا في خَمسَ عَشرَة؟ قال: «تَغتَسِل وتُصَلِّي». قيل: فيُجامِعها زَوجها؟ قال: «إذا حَلَّت الصَّلاة حَلَّ الجِماع» (١).
٦٧٥ - حدثنا عَمرو بن عُثمان، قال: ثنا الوَليد بن مُسلِم، عن الأوزاعي -في امرأةٍ وَلَدَت وَلَدًا، فلم تَرَ عَلَيها من الدم قَليلًا ولا كَثيرًا-؛ قال: «تَغتَسِل وتُصَلِّي».
٦٧٦ - قال الوَليد: قلت لمالك: وعَلَيها الغُسل ولم تَرَ دَمًا قَليلًا ولا كَثيرًا؟ قال: «نعم».
٦٧٧ - حدثنا عبد الله بن محمد بن أسماء، قال: ثنا مهدي بن ميمون، عن جلد بن أيوب، عن أبي إياس مُعاويَة بن قرة، عن عائذ بن عَمرو، أن امرأته نَفسَت، وأنها رَأَت الطُّهر في عِشرين لَيلَة، فتَطَهَّرَت، ثم أَتَت فِراشَه، فقال: «ما شأنكِ؟». قالت: «قد تَطَهَّرت». قال: «قَصرتِ بها». فقال: «إليكِ بالذي (٢) تَغُرِّيني عن ديني، ⦗٣٣٤⦘ حتى تَمضي بِكِ أربَعون لَيلَة».
(١) كذا في الأصل بإفراد فعل "قال" في المواضع كلها.(٢) كذا في الأصل، ولعل الصواب: "إليك عني، فلست بالتي".