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Masāʾil Ḥarb al-Kirmānī: Kitāb al-Ṭahāra wa-l-Ṣalāt (Die Rechtsfragen des Ḥarb al-Kirmānī: Buch der rituellen Reinheit und des Gebets) - Ed. al-Sarayyiʿ
Band 1 · Seite 282

Übersetzung · DE

684 – Muhammad ibn al-Wazir erzählte uns, er sagte: al-Walid ibn Muslim erzählte uns, er sagte: al-Layth ibn Sa'd erzählte uns von Bukayr ibn Abdullah, von Umm 'Alqama, von 'Aisha, sie sagte: „Wenn die Schwangere Blut sieht, soll sie nicht beten.“

685 – Ishaq erzählte uns, er sagte: Abu Usama erzählte uns von Ibn Abi 'Aruba, von Matar al-Warraq, von 'Ata', von 'Aisha – bezüglich der schwangeren Frau, die Blut sieht –; er sagte: „Sie soll das Gebet nicht unterlassen.“

686 – Ishaq erzählte uns, er sagte: Sufyan erzählte uns von Jami' ibn Abi Rashid, von 'Ata', er sagte: „Die Schwangere soll beten, wenn sie Blut sieht, und das Gebet nicht unterlassen.“

687 – Hannad ibn al-Sari erzählte uns, er sagte: Qabisa erzählte uns, er sagte: Ich fragte Sufyan über die Frau, die Wehen bekommt und Blut sieht: Soll sie beten? Er sagte: „Ja, solange sie nicht gebärt.“

688 – Muhammad ibn al-Wazir erzählte uns, er sagte: al-Walid ibn Muslim erzählte uns, er sagte: Salim erzählte uns von al-Hasan, er sagte: „Wenn die Schwangere beim Austritt des Kindes Blut sieht – die aufeinanderfolgenden Wehen –, dann soll sie vom Gebet absehen.“

689 – al-Walid sagte: Ich erwähnte dies gegenüber Abu 'Amr al-Awza'i, worauf er sagte: „Die Wehen können zwei oder drei Tage dauern, und sie sieht währenddessen Blut.“ Er sagte: „Sie unterlässt das Gebet deswegen, bis die aufeinanderfolgenden Wehen beim Austritt des Kindes eintreten; dann unterlässt sie das Gebet zu diesem Zeitpunkt.“

Anmerkungen

(1) So im Original, die korrekte Form ist „qaalat“ (sie sagte). (2) Möglicherweise ist hier „la“ (nicht) ausgefallen.

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