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Masāʾil Ḥarb al-Kirmānī: Kitāb al-Ṭahāra wa-l-Ṣalāt (Die Rechtsfragen des Ḥarb al-Kirmānī: Buch der rituellen Reinheit und des Gebets) - Ed. al-Sarayyiʿ
Band 1 · Seite 293

Übersetzung · DE

713 - Es berichtete uns Ishaq, er sagte: Es berichtete uns Jarir von Sufyan von al-Mughirah von Ibrahim, er sagte: „Es ist unbedenklich, wenn die menstruierende Frau Teig knetet oder Nabidh (ein Getränk aus eingeweichten Datteln oder Rosinen) herstellt.“

714 - Es berichtete uns Ishaq, er sagte: Es berichtete uns 'Abd al-A'la, er sagte: Es berichtete uns Sa'id von Qatada, er sagte: „Die Leute der Dschahiliyya (vorislamischen Zeit) ließen eine menstruierende Frau nicht mit einem Mann im Haus übernachten, aßen nicht mit ihr zusammen und lagen nicht mit ihr auf einer Schlafstätte. Da sandte Allah diesbezüglich (die Offenbarung) herab, verbot (lediglich) ihre Scham und erlaubte alles andere.“

715 - Es berichtete uns Abu al-Walid al-Tayalisi, er sagte: Es berichtete uns Hammad ibn Salama von Thabit von Anas ibn Malik, er sagte: „Die Juden saßen nicht mit menstruierenden Frauen in einem Haus zusammen, aßen nicht mit ihnen und tranken nicht mit ihnen. Dies wurde dem Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) erwähnt. Er (Anas) sagte: Da sandte Allah, der Erhabene, herab: {Und sie befragen dich über die Menstruation. Sprich: Sie ist ein Unbehagen. So haltet euch von den Frauen während der Menstruation fern.} Da sagte der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm): ‚Tut alles, außer dem Geschlechtsverkehr.‘“

Anmerkungen

(1) So steht es im Original, das Korrekte ist möglicherweise: „und trinken (gemeinsam)“.

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