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Masāʾil Ḥarb al-Kirmānī: Kitāb al-Ṭahāra wa-l-Ṣalāt (Die Rechtsfragen des Ḥarb al-Kirmānī: Buch der rituellen Reinheit und des Gebets) - Ed. al-Sarayyiʿ
Band 1 · Seite 304

Übersetzung · DE

Einige Gelehrte aus dem Irak wandten gegen Malik ibn Anas ein und sagten: Wenn du die Menstruation auf einen einzigen Tag festlegst, sowohl als Minimum als auch als Maximum, dann ist die Wartezeit (Idda) einer Frau, sollte ihr Ehemann sie scheiden, bereits nach wenigen Tagen abgelaufen. Er antwortete: Die Regelung für die Scheidung schreibt vor, dass sie die maximale Dauer ihrer Zyklustage abwartet, bevor sie von der dauerhaften Blutung (Istihada) betroffen ist. Falls sie einwenden: Du hast also zwei Regelungen für die Mustahada aufgestellt, eine für die Scheidung und eine für das Gebet?, so erwidert man ihnen: Ihr kritisiert jemanden, der der Sunna folgt und sie ebenso nachahmt, wie ihr es tut. Wie kann es euch gestattet sein, Malik, die Gelehrten von Medina und diejenigen, die ihrem Weg und ihrer Differenzierung folgten, zu kritisieren, wenn ihnen die Angelegenheit der Mustahada hinsichtlich der Unterscheidung zwischen der Zeit für das Gebet und der Zeit für die Idda bei der Scheidung unklar wurde? Dabei habt ihr selbst allesamt gesagt: Wenn eine Frau fünf Tage lang ihre Menstruation hatte, dann im zweiten Monat sechs Tage und im dritten Monat sieben Tage sah, so legen wir für sie bezüglich des Gebets die kürzesten ihrer Zyklustage zugrunde, bei der Idda der Scheidung jedoch die längsten ihrer Zyklustage. Ist diese Differenzierung eurerseits durch euren Verstand etwa anders als das, was ihr bei Malik ibn Anas und den Gelehrten von Medina kritisiert habt, da sie zwischen der Regelung für das Gebet und derjenigen für die Scheidung unterschieden haben? Vielmehr sind sie eurer Vorgehensweise in der Nachfolge, der Genauigkeit und der Vorsicht sogar weit überlegen, da sie die Regelung für die Mustahada, wenn sich die Umstände vermengen, auf das zurückführten, was dem Koran und der Sunna am nächsten kommt. Gott hat die Idda für geschiedene Frauen auf drei Menstruationszyklen (Quru') festgesetzt und für diejenigen, die keine Zyklen haben, einen Monat anstelle eines jeden Zyklus; von diesem Punkt aus haben sie ihre Urteile abgeleitet.

Arabisch (Quelle)

وأدخَلَ بعض أهل العِراق على مالك بن أنس، فقال: إذا جَعَلت الحَيضَ يَومًا واحِدًا، وأقل وأكثر، فإذا طَلَّقها زَوجُها؛ فقد انقَضَت عِدَّتها في أيام قلائل. فقال: إن حُكمَها في الطلاق أن تَرَبَّص أقصَى أيام أقرائها قبل أن تُبتَلَى بالاستِحاضَة. فإن قالوا: قد جَعَلت حُكمَين للمُستَحاضَة؛ حُكمًا للطلاق على حِدَة، وحُكمًا للصلاة على حِدَة؟ قيل لهم: إنما تُنكِرون على من اتَّبَع السُّنَّة وقَلَّدها مثلَ ما تأتون؛ وكيف جاز لك أن تُنكِر على مالك وأهل المدينة ومن سَلَك طَريقَهم وتمييزهم إذ أشكَلَ عَلَيهم شأن المستَحاضَة بين وَقت الصَّلاة ووقت عِدَّة الطلاق، وقد قُلتم بأجمعكم: لو أن امرأةً كان حَيضُها خَمسَةَ أيام، ثم رَأَت الشَّهر الثاني سِتَّةَ أيام، والشَّهر الثالث سَبعَةَ أيام؛ أخذنا لها بالصَّلاة بأقل أيام أقرائها، وفي عِدَّة الطلاق بأقصَى أيام أقرائها. فهل هذا التَّمييز منكم بعقولكم إلا مِثل ما أنكرتُم على مالك بن أنس وأهل المدينة؛ حيث فَرَّقوا بين حُكم الصَّلاة والطلاق؟ بل هم أشَدُّ اتِّباعًا واستِقصاءً وحَيطَةً مِنكم؛ حيث رَدُّوا حُكم المستَحاضَة إذا اختَلَط إلى ما أشبه الكِتاب والسُّنَّة؛ جَعَلَ الله عِدَّة المطلَّقات ثلاثَةَ قُروء، وجَعَلَ لِمن لم يَكُن لها قروء شَهرًا بَدَلَ كُلِّ قُرء؛ فَمِن هاهنا حَكَموا».

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