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Masāʾil Ḥarb al-Kirmānī: Kitāb al-Ṭahāra wa-l-Ṣalāt (Die Rechtsfragen des Ḥarb al-Kirmānī: Buch der rituellen Reinheit und des Gebets) - Ed. al-Sarayyiʿ
Band 1 · Seite 417

Übersetzung · DE

Was nun die Antwort der Gefährten des Propheten, Gottes Segen und Frieden seien auf ihm, auf seine eigene Frage hin betrifft, als er sie nach dem befragte, was Dhu al-Yadayn beschrieben hatte: Sie fanden keinen anderen Ausweg, als ihm zu antworten, denn es war weder ihnen noch anderen erlaubt, dem Propheten, Gottes Segen und Frieden seien auf ihm, etwas zu verweigern, wenn er sie nach einer Sache fragte, ganz gleich, ob sie sich im Gebet befanden oder außerhalb. Gott der Erhabene sagte: „Antwortet auf Gottes und des Gesandten Ruf, wenn er euch zu dem ruft, was euch Leben gibt.“ Dies ist heute für niemanden mehr verpflichtend, außer durch Zeichengebung und das Tasbih (Lobpreisung Gottes), denn diese beiden Regeln blieben für den Betenden nach der Aufhebung des Sprechens bestehen.“

• Abu Ya'qub sagte: „Wann immer sich ein Imam, der sich selbst dazu bestimmt hat, die Pflichten der Muslime zu erfüllen, irrt, so ist es denjenigen, die hinter ihm stehen, bei seinem Irrtum keinesfalls erlaubt, ihn durch Worte der menschlichen Sprache darauf aufmerksam zu machen. Vielmehr ist das, was ihnen durch Zeichengebung und das Tasbih möglich ist, die von dem Propheten, Gottes Segen und Frieden seien auf ihm, festgelegte Sunna.“

Anmerkungen

(1) Im Original steht: „zu dem, was euch Leben gibt“, und der Vers ist so, wie er (hier) belegt wurde. (2) Im Original fehlt der Punkt unter dem Buchstaben Ba, und möglicherweise ist dort etwas ausgefallen, oder dieser Ausdruck wurde nachträglich eingefügt.

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